Impfnachweise: KBV fordert Absenkung des Honorars schon zum 1. Juli
Rund zwei Wochen nach dem Start der digitalen Impfnachweise sorgen diese weiterhin für Wirbel. Denn neben technischen Hürden ist vor allem die Vergütung DAS Streitthema. Geht es nach dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), soll letztere ab 8. Juli sinken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert dagegen eine rückwirkende Absenkung des Honorars ab 1. Juli.
Die Vergütung für das Ausstellen digitaler Impfnachweise soll sinken, und zwar Anfang Juli. „Einen genauen Tag kann ich nicht nennen“, verkündete Gesundheitsminister Jens Spahn zuletzt bei einer Pressekonferenz. Inzwischen hat das BMG einen entsprechenden Referentenentwurf zur Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung vorgelegt. Dieser sieht eine Absenkung des Honorars ab dem 8. Juli auf sechs statt bisher 18 Euro vor. Während die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf protestiert, gehen die Pläne für die KBV nicht weit genug.
„Aus Sicht der KBV ist es erforderlich, die Anpassungen der Vergütungshöhe für die Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats auf 6 Euro zum Monatswechsel vorzunehmen“, heißt es in einer Stellungnahme. Denn die Ärztevertretung fürchtet andernfalls Probleme bei der Abrechnung der Zertifikate. Nur durch eine rückwirkende Absenkung des Honorars zum 1. Juli könne verhindert werden, „dass es zu irrtümlichen oder missbräuchlichen Abrechnungen kommt, in denen noch der bisherige Wert von 18 Euro angegeben wird.“
Anders als die KBV hat sich die ABDA deutlich gegen eine Kürzung der Impfnachweis-Vergütung für Apotheken ausgesprochen. „Die geplante Vergütungsabsenkung lässt erneut die Planungssicherheit für die Apotheken vermissen und wird den Leistungen und dem Aufwand in den Apotheken nicht gerecht“, erklärt die Standesvertretung. Derzeit erhalten Apotheken für das nachträgliche Ausstellen je 18 Euro, wenn die Zertifikate für Erst- und Zweitimpfung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang ausgestellt wurden. Sonst sind es 18 Euro und 6 Euro.
Neben der rückwirkenden Absenkung des Honorars fordert die KBV, in die ImpfV ebenfalls einen „Samstagszuschlag“ von zwölf Euro für impfende Ärzt:innen aufzunehmen. „Hierdurch könnten die besonderen Aufwände bei Wochenendimpfungen abgebildet werden, die mit der in der Impfverordnung vorgesehenen ärztlichen Vergütung der Impfungen in Höhe von 20 Euro je Impfung bei weitem nicht honoriert sind“, so die Stellungnahme.
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