Mehr Aufwand, weniger Geld? ABDA gegen Kürzung des Impfnachweis-Honorars
Seit rund zwei Wochen stellen die Apotheken digitale Impfnachweise aus – für eine Vergütung von 18 Euro pro Zertifikat. Geht es nach dem Bundesgesundheitsministerium, soll das Impfnachweis-Honorar zum 8. Juli auf ein Drittel sinken. Die ABDA hat auf den entsprechenden Referentenentwurf mit deutlicher Kritik reagiert. Sie lehnt eine „kurzfristige Vergütungsänderung ab“.
Kaum hatte sich nach einem teilweise holprigen Start der Prozess rund um das Ausstellen der digitalen Impfzertifikate eingependelt, verkündete Gesundheitsminister Jens Spahn, das Impfnachweis-Honorar für Apotheken absenken zu wollen. Seine Pläne hat er nun in einem entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vorgelegt. Demnach soll die Vergütung zum 8. Juli sinken, und zwar von 18 auf sechs Euro pro Zertifikat. Der Grund: Der Anfangsaufwand und die Anfangsinvestitionen seien mit dem Honorar von 18 Euro zum Start finanziert, erklärte der Minister am Freitag auf der Bundespressekonferenz.
Für die ABDA sind die Pläne des BMG ein No-Go. „Die geplante Vergütungsabsenkung lässt erneut die Planungssicherheit für die Apotheken vermissen und wird den Leistungen und dem Aufwand in den Apotheken nicht gerecht“, heißt es in einer Stellungnahme zum Entwurf, die die Standesvertretung bis heute um 12 Uhr abgeben konnte. Denn neben dem reinen Ausstellen der Zertifikate müssten die Apothekenteams häufig auch deren Nutzung erklären. Anders als vom Minister angedacht, sinke der Aufwand für die Kolleg:innen damit in nächster Zeit nicht. Im Gegenteil: Dieser bleibe gleich oder steige sogar noch, wenn künftig zunehmend weniger technikaffine Personen in die Apotheke kommen würden. „Hinzu kommt, dass in die Höhe der Vergütung eines einzelnen Zertifikats auch die Kosten der Investition einer notwendigen Schnittstelle eingepreist werden müssen“, so die ABDA weiter und fordert anstelle von Kürzungen „verlässliche Vergütungsregelungen“.
Neben einer Anpassung beim Impfnachweis-Honorar sieht der Entwurf auch vor, dass künftig ausschließlich die Nachweise vergütet werden sollen, die „nach einem unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen der Apotheke und der geimpften Person erstellt“ wurden. Laut ABDA sollte die entsprechende Formulierung jedoch um den Zusatz „oder einer bevollmächtigten Person“ ergänzt werden. Andernfalls würden auch bisher gängige und zuverlässig überprüfbare Fälle ausgeschlossen, beispielsweise wenn ein Elternteil die Nachweise für die gesamte Familie abholen möchte und dafür alle benötigten Unterlagen vorlegt. In derartigen Fällen könne durch eine gründliche Prüfung ein Missbrauch ausgeschlossen werden, heißt es von der ABDA.
„Wir halten es für erforderlich, die vorgesehenen Regelungen zu ändern“, stellt die Standesvertretung unmissverständlich klar.
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