Morgen Vormittag soll es soweit sein. Dann soll die Abrechnungsfunktion für die digitalen Impfzertifikate im DAV-Portal freigeschaltet werden. Dass könnte allerdings zu spät sein, damit die Rezepte morgen noch in die Abrechnung gehen können.
Die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate hält die Apotheken auf Trab und das bislang ohne Bezahlung. Denn die Leistung, die per Sonder-Beleg abgerechnet wird, könnte zum ersten Mal morgen in die Abrechnung gehen. Doch die Apotheken müssen sich noch etwas gedulden, denn das benötigte Update des DAV-Portals soll die Abrechnungsfunktion erst morgen Vormittag freischalten.
Im Menüpunkt „Digitales Impfzertifikat“ soll es ab morgen den Hinweis „Zur Abrechnung“ geben. Unter dem Punkt „Abrechnung erstellen“ soll dann schließlich die Abrechnung der ausgestellten digitalen Impfnachweise möglich sein. Die benötigten Unterlagen sollen als Ausdruck zur Verfügung stehen oder als Datei gespeichert werden.
Die Apotheken wurden gestern von ihren EDV-Anbietern über die Handlungsempfehlung der Abdata informiert. Wie abgerechnet wird, ist also geklärt, es fehlt nur noch die Abrechnungsfunktion. Für jede Impfung – Erst- und Zweitimpfung – erstellt die Apotheke ein separates Zertifikat im Apothekenportal. Dieses hat eine Zählfunktion und zeigt die Gesamtzahl der ausgestellten Impfzertifikate an. Im Hintergrund wird zwischen den Impfzertifikaten differenziert – sprich, welche mit 18 Euro und welche mit 6 Euro vergütet werden. Die Vergütung soll ab dem 8. Juli auf 6 Euro je Zertifikat sinken.
Auf der Grundlage der abgerufenen Anzahl der digitalisierten Impfzertifikate erstellt die Apotheke einmal pro Kalendermonat einen Sammelbeleg über die Anzahl der erstellten Impfzertifikate I und II sowie den Erstattungsbetrag.
Impfzertifikat I: alle Erst- sowie Zweitzertifikate, die NICHT im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden.
Impfzertifikat II: Zweitzertifikate, die im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden.
Abgerechnet wird per „Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds des DAV“. Der Sonderbeleg kann bedruckt oder auch handschriftlich ausgefüllt werden.
- Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durchstreichen
- Verordnungsteil: „Impfzertifikate“
- „Apotheken-Nummer / IK“: Apotheken-IK der ausstellenden Apotheke
- „Summe“: Gesamtbrutto der ausgestellten Impfzertifikate in Euro
- „Sonderkennzeichen“
- 06461469 (Sonder-PZN Impfzertifikat I, Faktor * 18 Euro)
- 06461475 (Sonder-PZN Impfzertifikat II, Faktor * 6 Euro)
- „Faktor“: Anzahl ausgestellte Impfzertifikate, maximal vierstellig
Werden mehr als 10.000 Impfzertifikate pro Kalendermonat abgerechnet, werden diese auf mehrere Sammelbelege (maximal 9.999 Sets pro Monat) aufgeteilt. - „Anzahl“: Summe Erstattungsbetrag der ausgestellten Impfzertifikate in Cent
- „Abgabemonat Ende“: Letzter Kalendertag des Abgabemonats
- Beleg stempeln und unterschreiben
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