Die „Roadmap“ beim E-Rezept ist klar: Nach dem verpflichtenden Start für Rx-Präparate sollen Mitte nächsten Jahres elektronische BtM- und T-Rezepte folgen. Hilfsmittel (HiMi) sollen ab Juli 2027 digital verordnet werden können. Doch das geht einigen nicht schnell genug. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert einen früheren Start für HiMi-E-Rezepte und einen gesetzlichen Anspruch auf Therapieberatung für Patient:innen.
Als sorgen Störungen in der TI, fehlerhafte Verordnungen oder eine verzögerte Übermittlung von E-Rezepten in den Apotheken nicht schon für genug Ärger, kommt eine weitere Stolperfalle hinzu: elektronische Hilfsmittelrezepte. Denn diese sollen erst ab Juli 2027 möglich sein, laufen jedoch mitunter jetzt schon in einigen Apotheken auf. Nun wird die Forderung laut, HiMi-E-Rezepte bereits vor 2027 zu ermöglichen. Außerdem sollen Patient:innen bei der Hilfsmittelversorgung einen Anspruch auf Therapieberatung erhalten. Das geht aus einem „Whitepaper Hilfsmittelversorgung“ des BVMed hervor.
HiMi-E-Rezepte vor Juli 2027 ermöglichen
Laut dem Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz), der Mitte Dezember vom Bundestag verabschiedet wurde, ist die verpflichtende Einführung von HiMi-E-Rezepten zum 1. Juli 2027 geplant. Ursprünglich sollte diese bereits ein Jahr früher erfolgen.
Der BVMed sieht in der Verschiebung eine Herausforderung. Der Grund: Schon jetzt würden Ärzt:innen Hilfsmittel und Medizinprodukte elektronisch verordnen, obwohl dies gesetzlich nicht vorgesehen ist und daher nicht erfolgen dürfte. Das Problem: Einige Leistungserbringer sind noch nicht an die TI angeschlossen. Die Lösung liegt auf der Hand: ein beschleunigter Start beim E-Rezept für HiMi und Medizinprodukte. „Durch eine gesetzliche Klarstellung sollte das Verfahren zum Anschluss der Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur verbindlich und unter Nennung von klaren Zeitschienen geregelt werden.“
Therapiemanager sollen HiMi-Versorgung verbessern
Doch damit nicht genug. Um die Hilfsmittelversorgung von Patient:innen dauerhaft sicherzustellen, fordert der BVMed auch die Einführung eines Anspruchs auf Therapieberatung und -management, der gesetzlich verankert werden soll – insbesondere bei beratungsintensiven Hilfsmitteln und/oder Medizinprodukten sowie in komplexen Versorgungssituationen.
Konkret wünscht sich der Verband bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen nach § 33 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) beziehungsweise den in § 31 SGB V genannten Produkte und den damit verbundenen ambulanten Behandlungen eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch entsprechende Therapieberater:innen und -manager. Letztere können beispielsweise Personen sein, die bei einem Hilfsmittel-Leistungserbringer tätig sind. Sie sollten unter anderem
- den jeweiligen Versorgungsbedarf von Patient:innen systematisch erfassen und analysieren,
- einen individuellen Versorgungsplan mit den erforderlichen Leistungen erstellen sowie
- die Durchführung und eventuell Anpassung des Versorgungsplans im Blick behalten.
Außerdem sollen die Vernetzung und Kommunikation mit anderen an der Versorgung Beteiligten gewährleistet werden.
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