Beim E-Rezept wird auf die Tube gedrückt. Eigentlich sollten Hilfsmittel erst ab 2026 elektronisch verordnet werden können. Doch weil sieben große Krankenkassen Verträge mit vier Industriepartnern geschlossen haben, können bereits ab 2024 Kompressionsstrümpfe und Co. papierlos via Hilfsmittel-E-Rezept verordnet werden.
Der Rollout des E-Rezeptes läuft alles andere als rund. Im Zuge der flächendeckenden Einführung galt es einige Hürden zu überwinden. In puncto Hilfsmittel-E-Rezept wollen die Kassen vorbereitet sein und wollen schon im kommenden Jahr eine praxistaugliche Blaupause für die gesetzlich geforderte Umsetzung 2026 erstellen.
Hilfsmittel-E-Rezept für mehr als 34 Millionen Versicherte
Möglich macht dies der Kassenverbund aus AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatischer Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK), die rund die Hälfte aller Versicherten in Deutschland vertreten. Die Kassen haben sich bereits im Frühjahr zur Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.
Dazu wurden Verträge mit verschiedenen Unternehmen wie dem Praxisverwaltungssystem-Hersteller CompuGroup Medical und Medisoftware, ARGE DiGHIMI – bestehend aus den IT-Systemanbietern HMM Deutschland, medicomp und der opta data Gruppe – sowie dem IT-Dienstleister CGI Deutschland geschlossen.
An den technischen Vorrausetzungen wird gearbeitet, sodass ab Anfang kommenden Jahres digitale Hilfsmittelrezepte ausgestellt und eingelöst werden können.
Ziel des Projektes ist es, für alle Beteiligten – Versicherte, Verschreibende sowie Leistungserbringer – einen neuen, einfachen und sicheren papierlosen Prozess zur Verfügung zu stellen. Zum Start können zunächst orthopädische Hilfsmittel wie beispielsweise Kniebandagen, Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfe elektronisch verordnet werden, für die bislang rund 35 Millionen Papierrezepte pro Jahr ausgestellt werden. Sukzessive sollen weitere Produktgruppen folgen.
Müssen Apotheken mitmachen?
Nach § 360 Absatz 1, 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V wird das E-Rezept für Hilfsmittel erst zum 1. Juli 2026 verpflichtend. Apotheken sind somit nicht verpflichtet, vor dem Stichtag Hilfsmittel-E-Rezepte anzunehmen und zu beliefern. Zudem ist unklar, ob die Softwarehäuser entsprechende Funktionen in der Warenwirtschaft der Apotheken bis Anfang 2024 bereitstellen, mit denen die Belieferung von Hilfsmittel-E-Rezepten möglich ist. Sollte die Software den Vorgang unterstützen, können die Apotheken selbst entscheiden, ob sie am Pilotprojekt teilnehmen oder nicht.
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