Genesenenimpfzertifikat: Alter des PCR-Tests irrelevant
Im Dschungel der Impfnachweisdigitalisierung kann man schnell den Überblick verlieren. Soll beispielsweise ein Genesenenimpfzertifikat ausgestellt werden, ist der Zeitraum, der seit dem positiven PCR-Testergebnis vergangen ist, irrelevant.
Ein Genesenenzertifikat ist nur noch 90 Tage gültig und nicht mehr wie zuvor sechs Monate. Um den Nachweis zu digitalisieren, muss beispielsweise ein PCR-Test vorgelegt werden, dessen Datum mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen darf. Soll ein Genesenenimpfzertifikat ausgestellt werden, gilt diese Vorgabe nicht.
„Für die Erstellung eines Covid-19-Impfzertifikats für Genesene (das eine auf eine Genesung folgende Impfung zertifiziert) ist der Zeitraum, der seit dem positiven PCR-Testergebnis vergangen ist, jedoch weiterhin irrelevant“, informiert der Berliner Apothekerverein seine Mitglieder.
Ein Genesenenimpfzertifikat kann ausgestellt werden, wenn Kund:innen einen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion über die Dokumentation des positiven PCR-Testergebnisses und einen Impfnachweis vorlegen. „Für die Erstellung des Covid-19-Impfzertifikats für Genesene ist das Alter des PCR-Testergebnisses irrelevant“, heißt es auch im Leitfaden der Abda. Die einmalige Impfung ist schon vier Wochen nach Abklingen der Symptome möglich – eine Empfehlung zu einer zeitlichen Obergrenze besteht nicht.
Achtung: Personen, die nur einmal geimpft wurden, gelten als vollständig geschützt, wenn bei ihnen vor der ersten Coronaimpfung SARS-CoV-2-spezifische Antikörper labordiagnostisch nachgewiesen wurden. Der labordiagnostische Befund muss von einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein, informiert die Abda. Apotheken können auch diesen Personen ein Covid-19-Impfzertifikat für Genesene ausstellen.
Wer einmal geimpft wurde und in einem Zeitraum von weniger als vier Wochen eine PCR-Test bestätigte Corona-Infektion durchmacht, benötigt eine zweite Impfdosis. Dem Impfling kann in der Apotheke ein Genesenenzertifikat ausgestellt werden. Außerdem können die Impfungen als 1/2 und 2/2 digitalisiert werden.
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