Wegen Omikron: Genesenenstatus nur noch drei Monate
Der Corona-Genesenenstatus ist auf drei Monate verkürzt worden – das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begründet dies mit der neuen Virusvariante Omikron.
Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger:in zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, solange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.
Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat am vergangenen Freitag besiegelte Verordnung an und gilt seit Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf seiner Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen“. Und: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“ Das RKI erläutert: „Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.“
Zuvor hatte in der Verordnung als generelle Regelung gestanden, dass der Test „mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt“.
Mit In-Kraft-Treten der neuen Vorgaben gelten Genesenennachweise nun nur noch für maximal drei Monate – laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Tilidin und Methylphenidat: Angestellte soll BtM aus Apotheke abgezweigt haben
Insgesamt 14 Mal soll sich eine Angestellte in einer Apotheke in Barmstedt bei Elmshorn widerrechtlich Betäubungsmittel (BtM) verschafft haben, und …
Sonderzahlung: Neue Vorgaben zum Kürzen
In einer Woche ist es so weit: Der neue Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), auf den sich die Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher …
Notfallreform: Die zweite Offizin kommt
Das Kabinett hat die Notfallreform beschlossen. Mit Folgen für die Apotheken: Die sind nicht nur Teil der Notfallversorgung in den …