Gehaltsvergleich gewünscht: Was verdienen die Kolleg:innen?
Das Gehalt gehört am Arbeitsplatz zu den wohlgehüteten Geheimnissen. Denn selbst wenn in der Apotheke Tarifbindung besteht, bedeutet das nicht automatisch, dass alle dasselbe verdienen. Kein Wunder, dass sich viele Angestellte einen offenen Gehaltsvergleich mit den Kolleg:innen wünschen.
„Was verdienst du eigentlich?“ – Die Kolleg:innen nach ihrem Gehalt zu fragen, ist zwar generell erlaubt. Und auch wenn sich der/die Kolleg:in zum Antworten entscheidet, können Chef:innen dies nicht grundsätzlich verbieten. Denn entsprechende Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen sind laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund häufig unzulässig. Dennoch trauen sich nur wenige Beschäftigte, die Frage überhaupt zu stellen, denn das Gehalt ist hierzulande weiter ein Tabuthema. So reden nur rund 20 Prozent der PTA im Team offen über die Gehälter, wie der PTA-Gehaltsreport gezeigt hat.
Dabei wünscht sich der Großteil der Angestellten einen offenen Gehaltsvergleich im Betrieb. Zwei von drei im Auftrag der Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu befragten Beschäftigten möchten demnach gerne wissen, was ihre Kolleg:innen verdienen. Mehr als jede/r Vierte hält dies sogar für wichtig. Während sich rund die Hälfte der Beschäftigten mit einem groben Rahmen der Gehaltsspanne am Arbeitsplatz zufriedengeben würden, pocht fast ein Drittel auf die genauen Summen.
Die Gründe: Der Gehaltsvergleich kann die Fairness und Gleichbehandlung im Betrieb steigern sowie für mehr Motivation und Entwicklungsmöglichkeiten sorgen, sagen jeweils zwei von drei Befragten. Hinzukommt, dass die damit verbundene Transparenz laut 63 Prozent der Beschäftigten auch beim Gewinnen neuer Mitarbeiter:innen helfen kann.
Gehaltsvergleich: Tabuthema eigenes Gehalt?
Auf der anderen Seite befürchten sechs von zehn Angestellten eine aufkommende Neiddebatte, wenn die Gehälter im Team öffentlich sind. Nämlich dann, wenn sich trotz ähnlicher Aufgaben deutliche Unterschiede in der Bezahlung zeigen.
Kein Wunder, dass die gewünschte Offenheit in Sachen Gehaltsvergleich auch ihre Grenzen hat, und zwar, wenn es um den eigenen Lohn geht. Auch wenn jede/r Zweite damit einverstanden wäre, dass die Kolleg:innen über seinen/ihren Verdienst Bescheid wissen, würde dies nicht einmal jede/r Fünfte gutheißen.
Übrigens: Ohne vorherige Zustimmung das Gehalt von Angestellten preiszugeben, ist für Chef:innen tabu. Stichwort Datenschutz.
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