Erst genesen, dann geimpft – sonst kein Genesenenimpfnachweis
Infektion, Impfung lautet die richtige Reihenfolge, um in der Apotheke einen digitalen Genesenenimpfnachweis ausstellen zu können. Denn nur so gelten die Personen als vollständig immunisiert.
Seit einigen Tagen können Apotheken digitale Genesenenimpfnachweise ausstellen, denn die technische Lösung ist da. „Nachdem auf dem Server des Robert-Koch-Institutes (RKI) die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) binnen weniger Tage eine technische Lösung dafür umgesetzt“, heißt es von der ABDA. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten, denn nicht jede/r Geimpfte, der/die eine Corona-Infektion durchgemacht hat, darf das Zertifikat erhalten. Die Reihenfolge ist entscheidend.
Personen, die erst eine Corona-Infektion durchgemacht haben und dann geimpft wurden, kann ein Gensenenimpfzertifikat ausgestellt werden, denn sie gelten als vollständig immunisiert. Dazu sind in der Apotheke Personalausweis, PCR-Testergebnis, Impfpass mit einmaliger Corona-Schutzimpfung des/der Genesenen vorzulegen und vom Apothekenpersonal auf Vollständigkeit und Authentizität zu prüfen.
Wer jedoch nach der Erstimpfung an Corona erkrankt ist, gilt nicht als vollständig immunisiert und darf kein Genesenenimpfzertifikat erhalten. Zudem ist eine zweite Corona-Impfung nötig. Betroffenen kann in der Apotheke also nur ein digitaler Impfnachweis über die erfolgte Erstimpfung ausgestellt werden.
Bislang galt die Empfehlung, dass Genesene unabhängig vom Alter in der Regel sechs Monate nach der Infektion eine Impfung gegen SARS-CoV-2 erhalten sollen. Jetzt hat die STIKO die Empfehlung aktualisiert. Weil das Risiko einer Reinfektion in den ersten Monaten nach der Infektion sehr gering ist und mit zunehmendem Abstand größer werden kann, ist die einmalige Gabe der Impfstoffdosis bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Symptome möglich, wenn beispielsweise eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr vermittelt, so die STIKO. „Nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion kann die Impfung bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.“
Eine Impfung genügt, weil die bestehende Immunität nach einer früheren Infektion durch die bereits hohe Antikörperkonzentrationen erreicht werden konnte, diese könne durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden. „Ob und wann zu einem späteren Zeitpunkt eine 2. Covid-19-Impfung notwendig ist, lässt sich gegenwärtig nicht sagen“, so die STIKO.
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