Bundestag beschließt Spargesetz
Der Bundestag hat ein Finanzpaket zum Ausgleich eines Milliardendefizits bei den gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr beschlossen, das auch eine Beitragsanhebung vorsieht.
Dem Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stimmten am Donnerstag die Koalitionsfraktionen zu, die Opposition votierte dagegen. Unter anderem soll der durchschnittliche Beitragssatz um voraussichtlich 0,3 Punkte angehoben werden. Bestandteile sind auch ein zusätzlicher Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro, ein Abbau von Finanzreserven bei den Kassen und Beiträge von Pharmaindustrie und Apotheken.
Das Finanzpaket, gegen das Branchenverbände seit Wochen mobil gemacht haben, soll ein für 2023 erwartetes Minus von 17 Milliarden Euro auffangen. Lauterbach sagte in der abschließenden Debatte, damit könne gerade angesichts der aktuellen Krisen das Versprechen eingehalten werden, dass es keine Leistungskürzungen geben werde. Der Beitragssatz solle „so wenig wie notwendig“ angehoben werden.
Zuvor hatte der Minister das Spargesetz zum Ausgleich eines Milliardendefizits bei den gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr verteidigt. Lauterbach sagte, das Gesetz solle zugleich grundsätzliche Probleme lösen. So könnten Arzneimittelhersteller neue Medikamente, die keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen haben, nicht mehr zu deutlich erhöhten Preisen auf den Markt bringen. Extra-Vergütungen für Praxen für neue Patient:innen hätten sich nicht bewährt und würden gestrichen. Stattdessen sollen höhere Honorare als Anreiz eingeführt werden, wenn Patient:innen schneller an Facharzttermine kommen. Dies sei „ein Schritt in Richtung Abbau der Zwei-Klassen-Medizin“, sagte Lauterbach mit Blick auf gesetzlich und privat versicherte Patient:innen.
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