Wegen Spargesetz: Apotheken zum Streik aufgerufen
Am 20. Oktober soll das Spargesetz und damit die Erhöhung des Kassenabschlags durch den Bundestag. Gegen die geplanten Kürzungen hat der Saarländische Apothekerverein die Apotheken zum Streik aufgerufen, und zwar am 19. Oktober ab 12 Uhr – dies soll ein Zeichen nach Berlin sein.
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht eine Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto) über einen Zeitraum von zwei Jahren vor. So sollen 120 Millionen Euro zusammenkommen. Das bedeutet, dass eine Durchschnittsapotheke 6.500 Euro Gewinn verliert, wie die Abda informiert.
Unter dem Motto „Apotheken protestieren, um auch in Zukunft für Sie da zu sein!“ ruft der Saarländische Apothekerverein die Apotheken zum Streik auf – mit Ausnahme der Apotheken, die zur Dienstbereitschaft eingeteilt sind.
„Mit den nunmehr beschlossenen Kürzungen werden viele Kolleginnen und Kollegen regelrecht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Seit 2013 und damit seit der letzten Honorarerhöhung haben 15 Prozent aller saarländischen Apotheken für immer schließen müssen. Damit werden auch die Wege für die Patientinnen und Patienten zur nächstgelegenen Apotheke immer länger, vor allem im apothekerlichen Notdienst“, teilt der Verein mit.
Auch die Abda macht mobil und hat einen Musterbrief veröffentlicht, mit dem die Apotheken ihre Wahlkreisabgeordneten anschreiben können. Die Standesvertretung hatte in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes klargemacht, dass die Apotheken keinesfalls als Kostentreiber im Gesundheitssystem zu sehen sind. Der Grund: Der Anteil der Apotheken an den „GKV-Gesamtausgaben ist in den letzten 20 Jahren vielmehr von 3,0 v.H. auf 1,9 v.H. gesunken.“ Und trotzdem sollen die Apotheken nun durch Sparmaßnahmen massiv belastet werden – „für diesen Aspekt findet sich keinerlei Begründung.“
Außerdem hat der Apothekerverband Schleswig-Holstein die Kolleg:innen nach der Streikbereitschaft gefragt. In der Umfrage heißt es: „Wären Sie bereit, als Antwort auf dieses Vorhaben Ihre Apotheke für einen von Ihrem Apothekerverband oder der ABDA festgesetzten Tag zu schließen (Ausnahme: notdiensthabende Apotheken), öffentlichkeitswirksam den Streik zu erklären und Plakate zum Streik im Schaufenster Ihrer Apotheke aufzuhängen?“
Mehr aus dieser Kategorie
BfArM zu Tramadol: Keine neuen Erkenntnisse zu Missbrauch und Abhängigkeit
Im Rahmen einer Spiegel-Recherche zum Tramadol-Missbrauch und dessen Hintergründen kam auch Kritik am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf. …
OTC-Arzneimittel: Datenschutz bei Onlinekauf Pflicht
In der Apotheke bleibt der Arzneimittelkauf meist unter vier Augen. Doch wenn man Medikamente über eine Internetplattform wie Amazon bestellt, …
Sonderzahlung: Kein Anspruch nach Kündigung?
Die Jahressonderzahlung ist für Apothekenangestellte ein Muss – zumindest mit Tarifbindung. Doch auch der Arbeitsvertrag kann ein 13. Gehalt vorsehen. …