Botox im Hinterzimmer: PKA verurteilt
Weil sie im Hinterzimmer einer Krefelder Apotheke Botox-Spritzen gesetzt hat, ist eine Apotheken-Angestellte zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder Amtsgericht verhängte am Mittwoch einen entsprechenden Strafbefehl gegen die 30-Jährige, nachdem diese nicht zur Verhandlung erschienen war.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihr einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zur Last gelegt. Ohne Zulassung hatte die pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte im Hinterzimmer der Apotheke und bei sich daheim Frauen in 23 Fällen Botox, Hyaluron und Cortison gespritzt.
So habe sie mindestens 1.225 Euro nebenbei verdient. Nun muss sie als Geldauflage 2.500 Euro an die Staatskasse zahlen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte sich die 30-Jährige am Mittwoch zwar kurzfristig krank gemeldet, dabei aber ihre Verhandlungsunfähigkeit nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr aus dieser Kategorie
Tilidin und Methylphenidat: Angestellte soll BtM aus Apotheke abgezweigt haben
Insgesamt 14 Mal soll sich eine Angestellte in einer Apotheke in Barmstedt bei Elmshorn widerrechtlich Betäubungsmittel (BtM) verschafft haben, und …
Sonderzahlung: Neue Vorgaben zum Kürzen
In einer Woche ist es so weit: Der neue Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), auf den sich die Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher …
Notfallreform: Die zweite Offizin kommt
Das Kabinett hat die Notfallreform beschlossen. Mit Folgen für die Apotheken: Die sind nicht nur Teil der Notfallversorgung in den …