Minijob: Pauschalsteuersatz soll angehoben werden
Die Bundesregierung plant eine Änderung bei Minijobs. Die Vorschläge der Rentenkommission finden dabei keine Berücksichtigung. Fest steht jedoch: Minijobs werden für Arbeitgebende teurer, denn der Pauschalsteuersatz soll von 2 auf 5 Prozent angehoben werden.
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD will den Pauschalsteuersatz für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anheben. Die Pauschalsteuer enthält neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer, und zwar unabhängig davon, ob Minijobber:innen einer Religionsgemeinschaft angehören oder nicht. Arbeitgebende zahlen den Betrag an die Minijob-Zentrale. Die einheitliche Pauschsteuer kann nur für Minijobber:innen gewählt werden, für die auch ein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt wird.
Arbeitgebende haben die Möglichkeit, die Pauschalsteuer auf Minijobber:innen abzuwälzen, was sich auf den Nettoverdienst der Arbeitnehmenden auswirkt.
GKV-Beiträge
Parallel soll mit dem GKV-Spargesetz der Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung bei Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent erhöht werden.
Rente
Offen ist die Frage, wie Minijobs in Zukunft mit Blick auf die Rentenbeiträge ausgestaltet werden. Minijobber:innen sind bisher von Rentenbeiträgen befreit, können sich aber umentscheiden. Die von der Regierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, auch auf Minijobs „ohne Opt-out-Möglichkeit“ Beiträge zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu erheben – mit Ausnahme von Schüler:innen. Die Frage müsse nun unter Federführung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geklärt werden. Die Entscheidungen will die Koalition „im Herbst gemeinsam treffen“.
Seit dem 1. Juli können Minijobber:innen freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Arbeitgebende müssen dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen. Die Rentenversicherungsbeiträge für Minijobber:innen betragen 3,6 Prozent des Einkommens.
Streichung gestrichen
Die Rentenkommission hatte vorgeschlagen, den Minijob in seiner aktuellen Form abzuschaffen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus zu streichen. Die Beschäftigten sollten künftig in Renten-, Pflege- und Krankenkasse einzahlen – ausgenommen werden sollten Schüler:innen. Ziel war es, mehr Menschen in eine reguläre Beschäftigung zu bringen und Lücken in der Altersvorsorge zu schließen.
Laut Daten der Treuhand Hannover sind je Apotheke im Durchschnitt 2,3 Minijobber:innen beschäftigt. Dazu gehören beispielsweise Botenfahrer:innen und Reinigungskräfte. Zudem hat eine aposcope-Befragung gezeigt, dass etwa jede:r siebte PTA das Gehalt mit einem Minijob aufstockt.
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