Krankschreibung ab Tag 1, Aus für Telefon-AU
Die Bundesregierung will die telefonische Krankschreibung abschaffen. Außerdem sollen Angestellte künftig ab dem ersten Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen müssen.
Die telefonische Krankschreibung war eine der Corona-Sonderregeln und wurde Ende 2023 verstetigt. So sollten Arztpraxen entlastet und die Infektionsgefahr in Wartezimmern gesenkt werden.
Um eine AU per Telefon zu erhalten, müssen Patient:innen der telefonisch kontaktierten Arztpraxis bereits bekannt – sprich Bestandspatient:innen – sein. Hinzukommt, dass die Krankschreibung lediglich bei leichten Symptomen beziehungsweise Erkrankungen mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ möglich ist. Möglich ist das Ausstellen einer Erstbescheinigung für bis zu fünf Kalendertage. „Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen.“, heißt es vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Um ein Attest, das nach einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde, zu verlängern, genügt wiederum der Telefonkontakt.
Die AU per Telefon kann ausgestellt werden, wenn keine Videosprechstunde möglich ist. Ein genereller Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Der/die Ärzt:in kann je nach Krankengeschichte des/der Patient:in entscheiden, ob ein Attest nach telefonischer Rücksprache ausgestellt wird oder eine persönliche Vorstellung notwendig ist. Um zu beurteilen, ob Erkrankte wirklich arbeitsunfähig sind, sollen zudem weiterhin die aktuell ausgeübte Tätigkeit und die damit verbundenen Anforderungen und Belastungen erfragt werden. Die medizinische Sorgfalt soll also weiter gewährleistet sein.
Doch damit könnte bald Schluss sein. „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft“, heißt es von der Regierung. Und weiter: „Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine ‚Termingarantie Fachärzte‘ ein. Darüber hinaus etablieren wir eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge.“
„Wir finden uns mit den nach Corona exorbitant gewordenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab“, betonte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Abschaffung der Telefon-AU und die Pflicht zur Vorlage einer AU ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. „Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir, aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“
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