Attest für Bürgertests: Was gilt als Kontraindikation zur Corona-Impfung?
Ab 11. Oktober gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Personen, und zwar für Impfunfähige. Hierzu zählen beispielsweise Kinder oder Schwangere. Anspruch auf Gratistests besteht aber auch für diejenigen mit einer Kontraindikation für eine Corona-Impfung. Doch was fällt eigentlich darunter?
In Kürze müssen die meisten Menschen dafür zahlen, wenn sie sich in Apotheken oder von anderen Leistungserbringern per Schnelltest auf SARS-CoV-2 testen lassen. Denn die kostenlosen Bürgertests bekommen laut § 4a der neuen Corona-Virus Testverordnung nur noch „impfunfähige oder abgesonderte Personen“. Sie müssen vor der Testdurchführung neben einem Identitätsnachweis auch einen Nachweis über ihre Impfunfähigkeit beziehungsweise Anspruchsberechtigung vorlegen. Im Falle einer Kontraindikation für die Corona-Impfung muss diese über ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Wer sonst noch Anspruch auf eine Testung hat, erfährst du hier.
Arztpraxen erhalten für das Ausstellen des ärztlichen Zeugnisses für jede/n Anspruchsberechtigte:n pauschal 5 Euro, zuzüglich 90 Cent, wenn das Zeugnis auf dem Postweg an die betroffene Person zugestellt wird. Bleibt nur die Frage, was genau als Kontraindikation für eine Corona-Impfung gilt. Wer bekommt also überhaupt ein Attest?
„Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen), warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann“, stellt das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Website klar. Mehr noch: Das RKI warnt zugleich vor falschen Kontraindikationen. So seien beispielsweise banale Infekte mit leichtem Fieber, Krebs- oder Rheumaerkrankungen, Allergien, chronische Erkrankungen von Darm und Nieren oder Antibiotika-Behandlungen anders als oft angenommen keine Faktoren, die generell gegen eine Corona-Impfung sprechen.
Selbst bei Allergien gegen einzelne Bestandteile der Corona-Impfstoffe lasse sich den Expert:innen zufolge durch die Verwendung eines anderen Impfstoff-Typen – beispielsweise mRNA- statt Vektorviren-Vakzine oder umgekehrt – eine Immunisierung oftmals ermöglichen. Demzufolge könne auch bei Personen mit einem Kapillarleck- oder Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom, die bei Vaxzevria (AstraZeneca) als Kontraindikation gelten, in der Regel auf einen der beiden mRNA-Impfstoffe ausgewichen werden.
Ein Attest aufgrund einer Kontraindikation sollten also nur diejenigen erhalten, die aus medizinischer Sicht keinesfalls geimpft werden können – zumindest zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht. Das gilt beispielsweise bei einer vorliegenden Infektion mit Fieber über 38 Grad oder bei Kindern unter zwölf Jahren, für die derzeit kein Impfstoff zugelassen ist.
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