Appell an Versicherte: Bei ePA „informiert entscheiden“
Die elektronische Patientenakte kommt. Nach anfänglichen Hürden sieht die Beauftragte für den Datenschutz keine größeren Probleme. Einfach zurücklehnen sollten sich die Bürger:innen trotzdem nicht.
Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider keine größeren Hürden. Sie sei dem Chaos Computer Club „sehr, sehr dankbar“ für das Aufdecken einer Sicherheitslücke, die Unbefugten Zugriff auf alle E-Akten erlaubte, sagte sie bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2024 für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Computerspezialisten und verschiedene Organisationen aus dem Gesundheitswesen hatten vor dem Start in den Modellregionen vor Sicherheitslücken gewarnt. Seitdem sei eine Menge geschehen, um die Sicherheit zu gewährleisten, sagte Specht-Riemenschneider. Sie wies aber auch darauf hin, dass nicht sie als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit über die Sicherheit der ePA entscheide, sondern das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
„Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst.“
Datennutzbarkeit und Datenschutz schlössen sich nicht aus, sagte Specht-Riemenschneider. Sie appellierte an Versicherte, selbst darüber zu entscheiden, ob sie die ePA nutzen wollten oder nicht. „Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst.“ Das deutschlandweite Ausrollen der elektronischen Patientenakte steht laut dem geschäftsführenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unmittelbar bevor. Zuvor wird in drei Modellregionen getestet.
Die ePA soll Versicherte ein Leben lang begleiten. In dem digitalen Speicher sollen etwa Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete Medikamente gesammelt werden. Zugriff bekommen Praxen, Kliniken und Apotheken, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken. Dieser ist regulär auf 90 Tage beschränkt.
Zugriffsrechte über Krankenkassen-App festlegen
Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten Zugriffsrechte widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner:innen wie lange Einsicht bekommen sollen. Auf diese Weise können sie auch selbst Dokumente in die E-Akte hochladen, zum Beispiel selbst geführte Blutdruck-Tagebücher oder wichtige Diagnosen aus der Vergangenheit.
Als wählbares Angebot, um das man sich aktiv kümmern musste, waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden, sie wurden aber kaum verwendet. Daher kehrte die Ampel-Koalition das Prinzip mit einem Gesetz um: Jetzt bekommt jede/r eine E-Akte, es sei denn, er/sie widerspricht aktiv. Sie habe die Krankenkassen auf ihre Informationspflichten hingewiesen, sagte die Datenschutzbeauftragte.
Vorgänger kritisierte Widerspruchslösung
Specht-Riemenschneiders Vorgänger Ulrich Kelber hatte die Widerspruchslösung aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisiert und gefordert, dass die Patientenakte nur mit unkritischen Daten automatisch befüllt werden dürfe. Für alles andere sollte aus seiner Sicht die Einwilligung der Versicherten nötig sein, etwa für Informationen zu möglichen HIV-Infektionen, Schwangerschaftsabbrüchen oder psychischen Erkrankungen.
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