Apotheken können Impfzertifikat für Valneva-Impfstoff ausstellen
Das Apothekenportal wurde aktualisiert. Wie die Apothekerkammer Berlin mit Verweis auf die Abda informiert, können Apotheken nun auch digitale Impfzertifikate für eine Immunisierung mit dem Valneva-Impfstoff ausstellen.
Im Sommer hatte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs des französischen Pharmakonzerns Valneva gegeben. Das Vakzin kommt zur Grundimmunisierung von Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren zum Einsatz – der Totimpfstoff muss zweimal verabreicht werden.
Impfzertifikate für Valneva-Impfstoff möglich
Apotheken können nun auch digitale Impfzertifikate für den Valneva-Impfstoff ausstellen. Die Nummerierung der Dosen erfolgt nach dem bekannten Schema, das auch für die Corona-Impfstoffe Comirnaty (Biontech), Spikevax (Moderna) und Vaxzevria (AstraZeneca) Anwendung findet.
Der Valneva-Impfstoff besteht zum einen aus inaktivierten ganzen SARS-CoV-2-Viruspartikeln mit hoher S-Protein-Dichte, zum anderen aus zwei miteinander kombinierten Adjuvantien. Letztere zeigen laut dem Unternehmen zusammen einen höheren Antikörperspiegel als einzeln. Für die Impfstoff-Herstellung findet eine chemische Inaktivierung statt, sodass die native Struktur des S-Proteins erhalten bleibt.
Anders sieht es bei den an die Varianten angepassten Impfstoffe aus. Comirnaty Original/Omicron BA.1, Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 werden zwar schon in Arztpraxen und Apotheken verimpft, aber ein spezifisches Impfzertifikat kann nicht ausgestellt werden. Stattdessen sollen die bestehenden Kodierungen von Comirnaty und Spikevax genutzt werden, denn die Europäische Kommission sieht vorerst keine separaten Value Set Codes für die angepassten Corona-Impfstoffe vor.
Allerdings können die Apotheken seit Freitag auch die Impfungen mit den neuen variantenangepassten Impfstoffen im Apothekenportal dokumentieren und für das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) an das Robert-Koch-Institut (RKI) melden. Die in den vergangenen Wochen durchgeführten Impfungen mit den Corona-Vakzinen sollen nun nachgetragen werden, wie die Kammer informiert.
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