Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffs des französischen Pharmakonzerns Valneva für den EU-Markt gegeben. Das Präparat solle vorerst für Menschen von 18 bis 50 Jahre zugelassen werden, teilte die EMA am Donnerstag in Amsterdam mit. Offiziell muss nun noch die EU-Kommission zustimmen, das aber gilt als Formsache. Dies wird der sechste Impfstoff gegen das Corona-Virus in der EU.
Die EMA-Expert:innen hatten bereits seit Dezember alle Daten aus Studien und Versuchen zu dem Impfstoff mit dem offiziellen Namen VLA2001 geprüft. Im April war er in Großbritannien zugelassen worden.
VLA2001 wird in zwei Dosen verabreicht und soll dem Körper helfen, sich vor einer Infektion mit dem Virus zu schützen. Das Präparat enthält dafür inaktive, also abgetötete Viren. Diese können nicht zu einer Infektion und Krankheit führen, sie kurbeln aber die Bildung von Antistoffen an.
Nach einer eingehenden Prüfung entschieden die Expert:innen, dass die Daten zu dem Impfstoff solide seien und die EU-Kriterien zu Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität erfüllten. Da es bisher zu wenig Daten zur Wirkung bei Menschen älter als 50 Jahre gebe, soll das Präparat vorerst auch nur bis zu diesem Alter zugelassen werden. Wie wirksam der Impfstoff gegen die Omikron-Variante des Virus ist, konnten die Experten der EMA zufolge noch nicht feststellen.
Mögliche Nebenwirkungen wurden als vorwiegend mild und kurzfristig beschrieben. Dazu gehörten Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopf- und Muskelschmerzen und Übelkeit.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Gratisgetränke in der Apotheke: Pflicht oder Kür?
Anstatt jeden Tag ein eigenes Wasser mit zur Arbeit zu bringen oder einen Kaffee beim Bäcker zu holen, wünscht sich …
142 Apotheken weniger im ersten Quartal 2024
Eine Apotheke in der Nähe ist vielen Patientinnen und Patienten wichtig. Aber die Branche steht unter Druck. Wie entwickelt sich …
BtM-Tausch: Aushelfen erlaubt?
Laufen in der Apotheke Betäubungsmittel (BtM)-Rezepte auf, ist in puncto Belieferung einiges zu beachten. Doch auch abseits der Verordnung lauern …