Tarifbeschäftigte verdienen 844 Euro mehr
Wer am Arbeitsplatz Tarifbindung hat, genießt verschiedene Vorteile. Dazu zählt auch das Gehalt, das meist höher ausfällt als bei Beschäftigten ohne Tarifvertrag. In Zahlen: Tarifbeschäftigte verdienen pro Monat rund 844 Euro mehr.
Jede/r zweite Angestellte hat hierzulande Tarifbindung. Das ist deutlich weniger als noch vor einigen Jahren. Die Gründe für die sogenannte Tarifflucht sind vielfältig. Allem voran spielen finanzielle Aspekte eine Rolle. Demnach unterscheidet sich der Bruttolohn zwischen Tarifbeschäftigten und Angestellten ohne Tarifbindung enorm. Das zeigt eine Sonderauswertung der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Genau geht es um einen Unterschied in fast vierstelliger Höhe, und zwar monatlich. „844 Euro mehr im Monat! Das haben Beschäftigte mit Tarifvertrag im Jahr 2022 durchschnittlich MEHR verdient als Beschäftigte ohne Tarifvertrag!“, schreibt der DGB in den sozialen Medien.
Bereits im Frühjahr ergab eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, dass Arbeitnehmende ohne Tarifvertrag länger arbeiten und Tarifbeschäftigte zugleich noch mehr verdienen. Genauer müssen Angestellte ohne Tarifbindung pro Woche knapp eine Stunde mehr arbeiten. Auf das Jahr gesehen kommt dadurch fast eine Woche Arbeit mehr zusammen.
Tarifbeschäftigte profitieren bei Gehalt, Urlaub und Co.
Tarifbeschäftigte verdienen jedoch nicht nur generell mehr, sondern profitieren auch in anderen Bereichen. So erhalten sie beispielsweise doppelt so häufig Urlaubsgeld wie Angestellte ohne Tarifbindung. Hinzukommt, dass Tarifverträge meist über die gesetzlich vorgesehenen Regelungen hinausgehen, unter anderem hinsichtlich Urlaub, Arbeitszeiten und Co. „Gesetze regeln nur den allgemeinen Rahmen, Tarifverträge werden für die Beschäftigten einer Branche abgeschlossen und gehen von deren Arbeitsbedingungen aus (zum Beispiel extra Bezahlung für Mehrarbeit am Wochenende)“, stellt der DGB klar.
Übrigens: Für Apothekenangestellte besteht Tarifbindung, wenn sie selbst Mitglied in der Adexa und der/die Chef:in Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband für das jeweilige Tarifgebiet ist.
„Geltende Tarifverträge haben Vorrang vor dem Einzelarbeitsvertrag und auch vor dem Gesetz, sofern sie günstiger für die Beschäftigten sind. Im Ergebnis stehen Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist, besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung“, lautet das Fazit des DGB.
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