Wunscharbeitszeiten: Freier Tag statt sechs Tage Apotheke?
Seit Kurzem haben Angestellte in Belgien das Recht auf eine Vier-Tage-Woche und somit einen zusätzlichen freien Tag – bei gleicher Stundenzahl. Denn nur die Verteilung ändert sich. Und was gilt hierzulande? Können auch PTA Wunscharbeitszeiten durchsetzen?
Generell gilt: In puncto Verteilung der Arbeitszeit gibt es für Vollzeitkräfte keine konkreten Regelungen oder Ansprüche auf Wunscharbeitszeiten. Im Gegenteil. Chef:innen haben das Weisungsrecht und können damit auch entscheiden, wann gearbeitet wird – es sei denn, die Arbeitszeiten sind im Arbeitsvertrag genau festgelegt.
Hinzu kommt: Bei der Festlegung der Arbeitszeit müssen Arbeitgebende nach billigem Ermessen handeln. Das bedeutet, sie müssen die Interessen der Angestellten dabei mitberücksichtigen und abwägen, ob diese schwerer wiegen als die Interessen der Apotheke. Vor allem familiäre Verpflichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Ein Beispiel: Du bist alleinerziehend und musst jeden Tag die Kinder am frühen Nachmittag aus der Schule/Kita abholen und dich anschließend um sie kümmern, weil es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. In diesem Fall kann der/die Chef:in nicht verlangen, dass du ausschließlich die Nachmittagsschicht in der Apotheke übernimmst, sondern du kannst als Wunscharbeitszeiten angeben, dass du nur bis 15 Uhr arbeiten kannst, dafür aber jeden Tag.
Übrigens: Auch die Versorgung von Haustieren wie einem Hund kann in puncto Arbeitszeitverteilung entscheidend sein.
Wunscharbeitszeiten individuell verhandeln
Doch auch ohne wichtigen Grund besteht die Chance auf Wunscharbeitszeiten. Nämlich dann, wenn die Apothekenleitung sich damit einverstanden erklärt. Was es dafür braucht? Verhandlungsgeschick. Anstelle eines höheren Gehaltes kannst du den/die Chef:in beispielsweise nach flexibleren Arbeitszeiten fragen, sodass durch eine andere Verteilung womöglich noch ein zusätzlicher freier Tag herausspringt. Und auch bei einem Apothekenwechsel kann es sich lohnen, das Thema anzusprechen. Immerhin geht in vielen Apotheken der Personalmangel um, sodass Chef:innen neuen Angestellten oftmals entgegenkommen.
Tipp: Die Regelung zu deinen Wunscharbeitszeiten sollte schriftlich festgehalten werden, damit der/die Chef:in es sich nicht plötzlich wieder anders überlegen kann.
Was gilt bei Teilzeit?
Zwar kannst du mit dem Wunsch nach einer Stundenreduzierung auch deine Wunscharbeitszeiten einreichen und der/die Chef:in ist verpflichtet, mit dir in puncto Stundenverteilung eine Einigung zu erzielen. Überwiegen jedoch die betrieblichen Interessen, können Arbeitgebende die Arbeitszeit wieder ändern – und beispielsweise einen freien Tag wieder streichen, sodass du trotz Teilzeit jeden Tag in die Apotheke kommen musst. Auch für Teilzeitkräfte kann unter Umständen also eine Sechs-Tage-Woche drohen.
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