virXenovid darf nicht „Anti-Corona-Nasenspray” heißen
Nicht einmal einen Monat hat ViroMed MEDICAL mit virXenovid ein Nasenspray im Portfolio, das auch gegen Coronaviren wirksam sein soll. Doch wie das Landgericht Hamburg entschieden hat, darf das Unternehmen das Produkt nicht mehr als Anti-Corona-Nasenspray bewerben. Geklagt hatte Mitbewerber Hermes Arzneimittel.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind inzwischen zahlreiche Produkte auf den Markt gekommen, die eine Wirkung gegen SARS-CoV-2 versprechen – oftmals zu Unrecht. Denn vielfach handelt es sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und um irreführende Werbung. Verbraucherschützer:innen sind daher bereits gegen verschiedene Hersteller vorgegangen, und zwar mit Erfolg, wie das Beispiel Linola sept Antivirale Mund- und Rachenspülung von Dr. Wolff gezeigt hat.
„Anti-Corona-Nasenspray”: Hermes erwirkt Verfügung gegen virXenovid-Werbung
In einem aktuellen Fall vor dem Landgericht Hamburg hat Hermes Arzneimittel eine einstweilige Verfügung gegen Mitbewerber ViroMed MEDICAL erwirkt. Dieser darf demnach gegenüber Verbraucher:innen seinem Nasenspray virXenovid keine Anti-Corona-Wirkung mehr zusprechen – obwohl diese laut dem Unternehmen wissenschaftlich durch verschiedene in-vitro- sowie klinische Phase-II- und III-Studien belegt ist.
Untersagt sind demnach folgende Formulierungen:
- „Anti-Corona-Nasenspray“
- „deaktiviert nachweislich 99,9 Prozent der SARS-CoV-2-Viren“
- „einfach anzuwendendes Nasenspray gegen Viren wie Corona, Influenza-A“
- „senkt das Infektionsrisiko mit Covid-19 nachweislich um 75 Prozent“
- „inaktiviert Viren um 99,9 Prozent innerhalb von zwei Minuten“
- „Präventivmaßnahme: hoher Schutz vor einer Ansteckung mit Covid-19“
- „verkürzt nachweislich die Dauer einer Coronainfektion um 50 Prozent“
- „innerhalb von 24 Stunden nimmt die messbare Viruslast bei Infizierten um mehr als 94 Prozent ab“
- „innerhalb von 48 Stunden nimmt die messbare Viruslast bei Infizierten um mehr als 99 Prozent ab“
- „regelmäßig angewendet kann das Nasenspray die Dauer bis zu einem negativen Testergebnis halbieren“
Verstößt ViroMed MEDICAL gegen die einstweilige Verfügung, droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Grundlage für die Entscheidung sind unter anderem das Infektionsschutz- sowie das Heilmittelwerbegesetz, wonach sich Werbung für Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung von bestimmten Krankheiten oder Leiden beim Menschen beziehen darf. Hierzu gehören auch nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen. Allerdings gilt die Regelung nur für Werbung außerhalb der Fachkreise. Folglich erstreckt sich die gerichtliche Verfügung ebenfalls nur auf diesen Bereich. Hinzu kommt, dass das Produkt zwar nicht mehr als Anti-Corona-Nasenspray beworben werden darf, die Abgabe bleibt jedoch weiterhin erlaubt.
Übrigens: Hermes hat mit algovir ein Erkältungsspray auf dem Markt, dessen Bewerbung durch die Versandapotheke APONEO („Nasenspray gegen Corona“) von den Verbraucherschützer:innen ebenfalls erfolgreich abgemahnt wurde.
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