EU-Impfnachweis bei Minderjährigen auch ohne Booster nach neun Monaten weiter gültig
Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne „Booster-Impfung“ nach neun Monaten ungültig. Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem 12. Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.
Nach Gesprächen mit Gesundheitsexpert:innen habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.
Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Empfangsbestätigung für rezeptpflichtige Medikamente im Botendienst
Im Zuge der Apothekenreform ergeben sich wesentliche Anpassungen für den Versand sowie die direkte Auslieferung von Arzneimitteln. Wer verschreibungspflichtige Medikamente …
Gehaltsstatistik: Pflegegehälter steigen – PTA-Gehälter im Vergleich
Die Vergütung in der Langzeitpflege zieht spürbar an: Laut aktuellen Zahlen des GKV-Spitzenverbandes stieg der bundesweite Durchschnittslohn im Vergleich zum …
Organspende: Wie entscheiden wir künftig?
Bisher dürfen Organe nach dem Tod nur entnommen werden, wenn vorher eine ausdrückliche Zustimmung vorlag. Doch im Ringen um mehr …















