EU-Impfnachweis bei Minderjährigen auch ohne Booster nach neun Monaten weiter gültig
Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne „Booster-Impfung“ nach neun Monaten ungültig. Obwohl eine Auffrischungsimpfung ab dem 12. Lebensjahr auf Anraten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen wurde, empfehlen dies derzeit nicht alle EU-Länder, wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte.
Nach Gesprächen mit Gesundheitsexpert:innen habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.
Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
PTA-Vertretung löst Probleme nicht
Mecklenburg-Vorpommern spricht sich klar gegen die geplante PTA-Vertretung aus und wird eine Protokollerklärung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) abgeben. „Inhabergeführte Apotheken sind …
Gesundheitsminister gegen Biosimilar-Austausch
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Ausschreibungen zu Biosimilars gestoppt, doch den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder geht das noch nicht …
Urteil: Wunschurlaub darf nicht abgelehnt werden?!
Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr und soll der Erholung dienen. Doch rund um den Zeitraum gibt es immer …












