Zertifikate für Auffrischimpfungen ab nächster Woche möglich
Seit Monatsbeginn besteht die Möglichkeit der Auffrischimpfung. Die ersten Bürger:innen haben die Boosterimpfung bereits erhalten. Apotheken können bislang keine Zertifikate ausstellen. Das soll sich ändern, und zwar schon nächste Woche.
„Ausstellung von Impfzertifikaten für Booster-Impfung ab nächster Woche möglich“, teilt die ABDA auf Nachfrage mit. Infos zum konkreten Starttermin sollen folgen.
Bislang konnten im Verbändeportal noch keine QR-Codes für Auffrischimpfungen in den Apotheken generiert werden. „In der kommenden Woche wird es im Verbändeportal möglich sein, neben Impfzertifikaten, Impfzertifikaten für Genesene und Genesenenzertifikate, auch digitale Impfnachweise für die Booster-Impfung zu erstellen“, teilt die ABDA mit. Apotheken sollen bezüglich des konkreten Starttermins kurzfristig vom Verband beziehungsweise über das Portal informiert werden. Außerdem soll zum Bereitstellungstermin eine Aktualisierung der Handlungsanweisung für Apotheken erfolgen.
Laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und Gesundheitsminister Jens Spahn Anfang August sind Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff für bestimmte Personengruppen vorgesehen, nämlich bei denjenigen, bei denen es zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen Corona-Impfung kommen kann. Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde inzwischen angepasst. Zu den vulnerablen Gruppen gehören Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie immungeschwächte Personen, Höchstbetagte (ab 80 Jahren) und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit – sowie diejenigen, die den ersten vollständigen Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff beziehungsweise nach einer Genesung mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben.
Jetzt hat die Gesundheitsministerkonferenz den Personenkreis erweitert. So sollen nicht nur die Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen und Co., sondern auch die dort tätigen Pflegekräfte und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch das Angebot für eine Auffrischimpfung erhalten.
Außerdem könne „in Erwägung gezogen werden“, denjenigen die Möglichkeit einer Boosterimpfung zu geben, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen – sprich: medizinisches Personal im ambulanten und stationären Bereich, des Rettungsdienstes sowie mobile Impfteams.
Auch Personen Ü60 werden im neuen Beschluss der Gesundheitsminister berücksichtigt. Sie sollen „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“ eine Auffrischimpfung erhalten können.
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