Krankschreibung per Videosprechstunde in Sicht
Bett statt Wartezimmer: Der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) will die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie anpassen und künftig die Krankschreibung per Videosprechstunde möglich machen. Allerdings dürfen Ärzte Patienten im Rahmen der Telemedizin nur unter bestimmten Bedingungen und für sieben Kalendertage krankschreiben.
Am Abend war noch alles gut und die Nacht war der Horror. Egal ob Fieber, Magen-Darm-Beschwerden oder Husten – der Weg zum Arzt kann unter diesen Voraussetzungen beschwerlich sein. In Zukunft ist das kein Problem mehr, denn den Patienten bleibt der Gang zum Arzt erspart, die Videosprechstunde macht es möglich.
Krankschreibung per Videosprechstunde: Voraussetzungen
Der G-BA macht durch die Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie den Weg frei für die Krankschreibung per Videosprechstunde. Die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- der Versicherte muss dem behandelnden Arzt bekannt sein und
- die Erkrankung muss eine Untersuchung per Videosprechstunde zulassen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde kann demnach nicht ausgestellt werden, wenn der Patient der Praxis nicht bekannt ist. Außerdem gibt es keinen Krankenschein, wenn die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit beispielsweise auf Basis eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates erfolgte.
„Entscheidend ist, dass die Patientin oder der Patient in der Praxis bekannt ist. Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.
Krankschreibung begrenzt möglich
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung kann per Videosprechstunde nur ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde.
Ein Anspruch auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde besteht nicht.
Elektronische AU-Bescheinigung ab Januar
Laut G-BA-Beschluss soll ab dem 1. Januar 2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt werden. Damit setzt der G-BA einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um.
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