PTA-Berufsjahre: Wie wird gerechnet?
Bei der Frage nach dem Berufsjahr geht mitunter das große Rechnen los. Dabei spielen die Berufsjahre für PTA beim Gehalt eine entscheidende Rolle, denn der Verdienst orientiert sich an den Berufsjahresgruppen. Einfach ist es, wenn PTA immer in Vollzeit in der Apotheke gearbeitet haben. Kniffliger wird es allerdings, wenn weitere Parameter wie Teilzeit, Elternzeit oder ein Wechsel in die Industrie berücksichtigt werden müssen.
Die Berufsjahre sind in § 14 Bundesrahmentarifvertrag beziehungsweise Rahmentarifvertrag Nordrhein geregelt.
Die Berechnung der Berufsjahre beginnt zum 1. des auf die Erteilung der PTA-Urkunde (Erlaubnis zur Berufsausübung) folgenden Monats. Das heißt, erhält ein/e PTA am 27. Februar die Berufserlaubnis, beginnt die Berechnung ab dem 1. März.
Berufsjahre bei PTA: Zeit als PKA zählt
Hat ein/e PTA zuvor als PKA oder Apothekenhelfer:in gearbeitet, wird die Zeit auf die Berufsjahre angerechnet, allerdings zählt auch hier nur die Zeit nach der abgeschlossenen Ausbildung und diese ist auf drei Jahre begrenzt. Wer also bereits ein Jahr als PKA gearbeitet hat und sich dann für die PTA-Ausbildung entscheidet, steigt nach Erteilung der PTA-Erlaubnis im zweiten Berufsjahr ein.
Vollzeit und Teilzeit
Die Berechnung der Berufsjahre bei Vollzeitbeschäftigung ist einfach, hier ist ein Jahr ein Jahr. Gleiches gilt bei einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden. Wer weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet, muss die Stundenzahl ins Verhältnis zu einer 40-Stunden-Woche setzen.
Elternzeit
Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, hat einen Anspruch auf Anrechnung von zwölf Monaten pro Kind, begrenzt auf insgesamt zwei Jahre als Berufsjahre – in Abhängigkeit davon, wie lange man tatsächlich in Elternzeit geht.
Krankheit, Arbeitslosigkeit, …
Wer aufgrund einer Krankheit lange Zeit ausfällt, sich aber in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, hat keine Einbußen bei der Berechnung der Berufsjahre zu befürchten. Anders ist es im Falle von Arbeitslosigkeit oder unbezahltem Urlaub.
Welche Tätigkeitsbereiche zählen?
Es zählen nicht nur die Jahre, die ein/e PTA in einer öffentlichen Apotheke gearbeitet hat. Bei der Berechnung werden auch Tätigkeiten, die nachweislich beispielsweise in Krankenhausapotheken, Pharmazeutischen Zentren, Berufsorganisationen oder PTA-Lehranstalten durchgeführt wurden. Die Arbeit in der pharmazeutischen Industrie wird jedoch nicht auf die Berufsjahre angerechnet.
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