Überstunden: Urlaub ist kein Notfall, sondern planbar
In Apotheken herrscht ohnehin Fachkräftemangel. Dieser wird in der Urlaubszeit zum Teil verschärft. Doch für die verbleibenden Mitarbeitenden einfach Überstunden anordnen, um dem Personalengpass entgegenzuwirken, dürfen Chef:innen nicht. Denn: „Geplanter Urlaub ist kein Notfall“, stellt die Adexa klar.
Chef:innen haben zwar ein Weisungs- beziehungsweise Direktionsrecht, doch dieses ist kein Freifahrtschein. Für das Anordnen von Überstunden gibt es Vorgaben und Grenzen und auch der Dienstplan kann nicht einfach kurzfristig ohne Weiteres geändert werden.
„Überstunden dürfen nicht zum dauerhaften Instrument der Personalplanung werden“, heißt es von der Adexa. Eine Ausnahme komme nur in echten, unvorhersehbaren Notfällen in Betracht – beispielsweise, wenn mehrere Angestellte gleichzeitig kurzfristig erkranken und der Apothekenbetrieb nur durch das Anordnen von Überstunden aufrechterhalten werden kann.
Urlaub ist kein Notfall, sondern planbar
Urlaub ist jedoch planbar. Entsprechende Vorgaben enthalten die Rahmentarifverträge. Die sehen vor, dass die Jahresurlaubsplanung frühzeitig erfolgt. Somit ist der Apothekenleitung bereits Monate im Voraus bekannt, wann Mitarbeitende fehlen.
„Personalausfälle durch geplanten Urlaub sind grundsätzlich kein Ausnahmefall, der einseitig angeordnete Überstunden rechtfertigt.“ Aus Sicht der Adexa gehört es zu den Aufgaben der Apothekenleitung, den Personalbedarf rechtzeitig zu planen – etwa durch eine abgestimmte Urlaubsplanung, den Einsatz von Vertretungskräften oder andere organisatorische Maßnahmen.
Ausnahmen sind möglich
Überstunden können in der Urlaubszeit jedoch angeordnet werden, wenn unerwartet weitere Kolleg:innen ausfallen, beispielsweise durch Krankheit. Dann kann vorübergehende Mehrarbeit im Einzelfall zulässig sein.
Dienstplanänderungen kurzfristig tabu
Und auch Dienstpläne können nicht beliebig geändert werden, wie die Adexa informiert. Wer wann arbeitet, bestimmt der/die Apothekenleiter:in, allerdings sind die Interessen der Angestellten zu berücksichtigen. Liegt ein Jahresarbeitszeitkonto vor, muss der Dienstplan mit Vorlauf festgelegt werden. Und zwar in der Regel spätestens zwei Wochen vorher, die Rede ist von der sogenannten Ankündigungsfrist. Ausnahmen bestätigen die Regel. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei Krankheit oder anderen kurzfristigen Ausfällen, kann die Ankündigungsfrist auf ein Mindestmaß von 24 Stunden reduziert werden. Die geänderte Arbeitszeit sollte möglichst unverzüglich nach Bekanntwerden des Ausnahmefalls und unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des/der Mitarbeitenden festgelegt werden. Die Änderung am besten im Dienstplan und Jahresarbeitszeitkonto dokumentieren.
Fest steht jedoch: Ist ein Dienstplan erstellt und bekanntgegeben, kann er nicht ohne Weiteres kurzfristig geändert werden. Je näher ein geplanter freier Tag rückt, desto gewichtiger müssen die Gründe für eine Änderung sein. Der bereits lange bekannte Urlaub anderer Mitarbeitender reicht dafür in der Regel nicht aus, so die Adexa.
Häufig werden Teilzeitkräfte nach Mehrarbeit gefragt. Doch auch sie müssen ihre vereinbarte Arbeitszeit laut Adexa nicht automatisch ausweiten. Ob Mehrarbeit verlangt werden kann, richtet sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag, dem Rahmentarifvertrag und den Umständen des Einzelfalls.
Überstunden nicht unbegrenzt
Liegt ein Ausnamefall vor und Überstunden können angeordnet werden, ist dies nicht unbegrenzt möglich. Die Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten und kann nur ausnahmsweise – bei entsprechendem Ausgleich – auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Außerdem müssen zwischen zwei Arbeitstagen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
Freizeit oder Geld
„Überstunden, die gegen diese Vorgaben verstoßen, dürfen Mitarbeitende ablehnen – unabhängig davon, wie angespannt die Personalsituation in der Offizin gerade ist“, so die Adexa. Hinzukommt, dass geleistete Überstunden erfasst und entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen.
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