Rund 21 Stunden: Jede/r Dritte in Teilzeit
Neben Urlaub und dem Gehalt sorgt auch die wöchentliche Arbeitszeit von Beschäftigten häufig für Diskussionen. Denn viele Angestellte wünschen sich mehr Freizeit neben dem Beruf. Kein Wunder, dass die Teilzeitquote einen neuen Rekordwert erreicht hat. Knapp jede/r Dritte arbeitet in Teilzeit – im Schnitt jedoch länger als in den Vorjahren.
Der Anspruch auf eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit – sprich einen Wechsel von Voll- auf Teilzeit – ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Demnach können Beschäftigte ihren Wunsch bei dem/der Chef:in schriftlich geltend machen – sofern in ihrem Betrieb in der Regel mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt sind. Ein Veto ist nur möglich, wenn betriebliche Gründe dies rechtfertigen. So weit, so bekannt.
Die Gründe für eine Teilzeitstelle sind verschieden. Neben familiärer Betreuung spielt für viele auch der Wunsch nach mehr Zeit für sich selbst eine Rolle. Doch fest steht: Hierzulande entscheiden sich immer mehr Angestellte für eine reduzierte Wochenarbeitszeit. Wie das Statistische Bundesamt aktuell mitteilt, lag die Teilzeitquote im letzten Jahr bei 32 Prozent – Rekord. Die wöchentliche Arbeitszeit von Teilzeitkräften hat sich dagegen erhöht.
Während 2024 noch 31,3 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit beschäftigt waren, waren es 2025 fast 32 Prozent. Zum Vergleich: 2015 lag die Quote noch bei etwas mehr als einem Viertel (28,7 Prozent). Die Wochenarbeitszeit hat sich dagegen im Zehn-Jahres-Vergleich um zwei Stunden erhöht – von 19,3 auf 21,3 Stunden. Somit arbeiten zwar immer mehr Menschen in Teilzeit, dafür aber länger pro Woche.
Teilzeitquote erreicht Rekordhoch – auch bei Männern
Im Vergleich dazu hat sich die Wochenarbeitszeit bei Vollzeitkräften verringert. 2015 wurden noch 40,5 Stunden gearbeitet, 2025 waren es noch 39,9 Stunden. Zum Vergleich: Für Apothekenangestellte im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands deutscher Apotheken gilt seit Mitte 2024 eine 39-Stunden-Woche als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. In den Tarifgebieten Sachsen und Nordrhein greift weiter die 40-Stunden-Regelung.
Die Erstergebnisse aus dem Mikrozensus machen zudem geschlechtsspezifische Unterschiede deutlich: Während nur rund die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in Vollzeit arbeitet (49,4 Prozent), sind es bei den Männern knapp 86 Prozent. Bei letzten hat sich die Teilzeitquote im Vergleich zu 2015 jedoch um knapp vier Prozentpunkte erhöht und ebenfalls einen neuen Rekordwert erreicht.
Zur Methodik: Für den Mikrozensus wurden Daten von abhängig Beschäftigten ab 15 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Als Teilzeit gilt dabei „jede vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die weniger Arbeitsstunden als von vergleichbaren Personen in Vollzeit umfasst. Die durchschnittliche Arbeitszeit entspricht den normalerweise von Beschäftigten in einer Woche gearbeiteten Stunden“, heißt es vom Statistischen Bundesamt.
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