Erwerbstätig vs. beschäftigt: (K)ein Unterschied?
Rund 46 Millionen Erwerbstätige gibt es laut dem Statistischen Bundesamt hierzulande. Doch längst nicht jede/r davon gilt auch als Beschäftigte:r. Denn es besteht Verwechslungsgefahr. Doch zwischen erwerbstätig und beschäftigt gibt es einen entscheidenden Unterschied.
Erwerbstätig oder beschäftigt – ist das nicht dasselbe? Meist werden beide Bezeichnungen gleichgesetzt, zumindest sprachlich. Doch eine Unterscheidung ist Pflicht. Das gilt auch in Sachen Erwerbsfähigkeit.
Generell gilt: Laut Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird jede Person als erwerbstätig betrachtet, die gegen Entgelt – oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit – arbeitet, und zwar mindestens eine Stunde pro Woche. Hinzukommt, dass die Person im sogenannten erwerbsfähigen Alter sein muss – sprich das 15. Lebensjahr erreicht hat.
Achtung: Auch wer aktuell nicht arbeitet – etwa wegen Krankheit oder Elternzeit – gilt weiterhin als erwerbstätig, solange das formelle Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Beschäftigt, erwerbstätig vs. erwerbsfähig: Unterschiede beachten
Beschäftigt sind dagegen nur Personen, die einer nicht-selbständigen Tätigkeit nachgehen, sprich Arbeitnehmende. Sie werden auch als abhängig Beschäftigte bezeichnet, weil ihr Einkommen an die Anstellung bei einem/einer Arbeitgeber:in geknüpft ist. Somit sind zwar alle Beschäftigten automatisch auch Erwerbstätige, doch nicht alle Erwerbstätigen auch Beschäftigte.
Demnach gibt es hierzulande knapp 46 Millionen Erwerbstätige, aber nur etwa 41,3 Millionen Beschäftigte – die übrigen 4,7 Millionen sind Selbstständige oder Mithelfende. Wer ein Ehrenamt ausübt, gilt dagegen weder als beschäftigt noch als erwerbstätig, denn die Tätigkeit ist gemeinwohlorientiert und in der Regel unentgeltlich.
Hinzukommt, dass auch zwischen Erwerbstätigkeit und -fähigkeit unterschieden werden muss. Letztere ist die Voraussetzung, damit Personen erwerbstätig werden können. Liegen beispielsweise Erkrankungen oder ähnliches vor, kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sein, wodurch auch eine Erwerbstätigkeit erschwert wird.
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