PTA im Botendienst: Bei Unfall Kündigung?
Bauen PTA mit dem Apothekenauto einen Unfall, stellt sich vor allem die Frage, wer die Kosten übernimmt. Dabei kommt es vor allem auf den Aspekt der Fahrlässigkeit an. Doch wer einen Unfall in Kauf nimmt, muss nicht nur mit finanziellen Folgen, sondern auch mit der Kündigung rechnen.
Auch PTA dürfen als Apothekenbot:in fungieren und somit den Botendienst übernehmen. Sind PTA mit dem Apothekenauto unterwegs, gilt dabei Vorsicht. Schließlich handelt es sich um das Eigentum der Apotheke. Kommt es dennoch zu einem Unfall, springt oftmals der/die Chef:in für die Kosten ein. Wer sich allerdings fahrlässig verhält und somit einen Unfall provoziert, muss nicht nur für den finanziellen Schaden aufkommen. Stattdessen kann auch die Kündigung drohen. Stichwort Pflichtverletzung. Das zeigt ein aktuelles Urteil.
Wer wann bei einem Unfall mit dem Apothekenauto haftet, erfährst du hier.
Unfall provoziert: Kündigung zulässig?
Vor dem Arbeitsgericht Elmshorn klagte ein Angestellter gegen seine ordentliche Kündigung. Diese hatte der Mann, der als Busfahrer tätig war, erhalten, nachdem es während seiner Tour zu einem Unfall kam. Das Problem. Durch seine riskante und aggressive Fahrweise – überhöhte Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zu anderen Fahrzeugen – soll der Beschäftigte den Vorfall provoziert und somit grob fahrlässig gehandelt haben. Dies sah der Chef nicht nur als groben Pflichtverstoß, sondern auch als Vertrauensbruch. Immerhin habe der Mann auch die Verantwortung für seine Fahrgäste getragen und somit nicht nur einen materiellen Schaden, sondern auch Personenschäden billigend in Kauf genommen. Dies genügte für den Arbeitgeber, um das Arbeitsverhältnis fristgemäß zu kündigen, wogegen sich der Mann wehrte – vergeblich.
Das Gericht gab der Auffassung des Arbeitgebers Recht und verwies auf § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach Fahrzeuge generell nur so schnell gefahren werden dürfen, dass diese jederzeit beherrscht werden. In der entsprechenden Verkehrssituation hätte der Fahrer seine Geschwindigkeit verringern müssen, tat dies aber nicht, sondern soll sogar noch beschleunigt haben. Hinzukam, dass der Mann bereits zuvor eine Abmahnung wegen des Telefonierens während der Fahrt bekommen hatte.
Weil es durch den Unfall für den Arbeitgeber zu einem erheblichen finanziellen Schaden sowie einem Imageschaden kam und zusätzlich mehrere Personen verletzt wurden, war die Kündigung nach dem Unfall laut Gericht zulässig.
Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
Mehr aus dieser Kategorie
Krebs: Diagnose bei Chef:innen offenlegen?
Während einige Angestellte nur zu gern Einblick in ihr Privatleben liefern, möchten andere dies möglichst für sich behalten. Das gilt …
Trotz Steigerung: PTA verdienen 900 Euro unter Durchschnitt
Dass das Gehalt für viele Apothekenangestellte zu gering ausfällt, wird immer wieder diskutiert. Und daran hat sich auch 2025 nichts …
BMG plant Genehmigungsfreiheit für Hilfsmittel bis 200 Euro
„Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“, so Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). In der vergangenen Woche …












