Auf Vertrauensbasis oder lieber genau dokumentiert? An dieser Frage rund um die Arbeitszeit scheiden sich die Geister. Wir verraten dir, was zur Zeiterfassung in der Apotheke wichtig ist.
Die Arbeitszeit in der Apotheke ist klar geregelt. „Die regelmäßige Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen beträgt wöchentlich 40 Stunden“, heißt es im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV). So viel zur Theorie. In der Praxis bestätigen meist Ausnahmen die Regel. So arbeiten einige Kolleg:innen nicht in Vollzeit und leisten daher zum Beispiel nur 30 Wochenstunden. Bei PTA mit einer Sechs-Tage-Woche kommen außerdem schnell mehr als 40 Stunden zusammen.
Für Flexibilität soll das Jahresarbeitszeitkonto sorgen, mit dem laut BRTV „einvernehmlich eine flexible wöchentliche Arbeitszeit von 29-48 Stunden vereinbart werden“ kann. Ist also in einer Woche einmal besonders viel in der Apotheke zu tun und du schiebst Überstunden, kannst du diese dank Jahresarbeitszeitkonto später wieder abbummeln. Aber woher weiß dein/e Chef:in eigentlich, wie lange du genau gearbeitet hast? Hier kommt die Zeiterfassung ins Spiel.
Warum braucht es eine Zeiterfassung?
Während in einigen Apotheken noch die Vertrauensarbeitszeit gilt, gehört bei anderen die Zeiterfassung längst dazu. Aber wozu das Ganze eigentlich? Zum Schutz von Beschäftigten. Richtig gehört. Ohne Zeiterfassung kann „weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden“, heißt es vom Europäischen Gerichtshof in einem Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung in Betrieben. Dadurch wird es für dich als Arbeitnehmer:in schwer, deine Rechte gegenüber dem/der Chef:in durchzusetzen. Denn selbst wenn du dir selbst deine zusätzlich gearbeiteten Zeiten notierst, steht im Ernstfall Aussage gegen Aussage, warnt die Apothekengewerkschaft Adexa.
Doch damit nicht genug: Das Dokumentieren der Arbeitszeit soll außerdem dabei helfen, festzustellen, ob Höchstarbeitszeiten sowie Ruhepausen eingehalten wurden. „Auch wir wissen: Überstunden sind in begrenztem Rahmen normal. Und mit Modellen wie dem Jahresarbeitszeitkonto gut abzubilden. Sollte sich aber Monat für Monat Mehrarbeit anhäufen, läuft etwas schief. […] Langfristig droht Burnout“, heißt es von der Adexa. Für sie sind Zeiterfassungssysteme folglich ein wichtiges Instrument, um mögliche Missstände offenzulegen.
Wie funktioniert die Zeiterfassung in Apotheken?
Anstelle der altbekannten Stechuhr oder handschriftlicher Aufzeichnungen kommen inzwischen digitale Lösungen zur Zeiterfassung in der Apotheke zum Einsatz. So wurde unter anderem mit MEP24 eine Software speziell für Apothekenteams entwickelt. Diese erledigt neben dem Dokumentieren der Arbeitszeit auch das Erstellen eines Dienstplans. Erfasst wird über den PC, eine Handy-App oder doch analog durch eine entsprechende Hardware. Für Minus- und Plusstunden gibt es außerdem ein Ampelsystem, damit sich gar nicht erst zu viel anhäuft.
Was spricht dafür, was dagegen?
Hauptziel ist es, Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen eine transparente Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu verschaffen. Doch genau hierin liegt für viele schon der Haken. So ist die Zeiterfassung häufig als Kontrollinstrument verschrien, das das Vertrauen in die Mitarbeiter:innen schwächt. So können Chef:innen anhand dessen ihre Angestellten überprüfen und bewerten, so die Befürchtung. Die gute Nachricht dagegen: Beschäftigte, in deren Betrieb es eine Zeiterfassung gibt, freuen sich laut einer Auswertung der Bundesanstalt Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sogar über mehr Flexibilität. Denn für sie lassen sich Arbeit und Privates klarer abgrenzen.
Mehr aus dieser Kategorie
Hautanalyse: Apotheke setzt auf KI
Künstliche Intelligenz (KI) ist auf dem Vormarsch. Auch in den Apotheken können sich dadurch Arbeitserleichterungen ergeben. Die Glückauf-Apotheke Hiesfeld in …
Rezeptur: Retax und Preisabfrage unzulässig
Die Hilfstaxe wurde gekündigt und noch immer wurde keine Einigung erzielt. Daher rechnen Apotheken seit Jahresbeginn nach §§ 4 und …
Klinik statt Charge beim E-Rezept im Krankenhaus
Werden verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Kassen abgegeben, muss die Charge dokumentiert werden. Ausnahmen gibt es beim Blistern und nun auch …