Ein Jahresarbeitszeitkonto hat Vor-, aber auch Nachteile. Denn die Flexibilität kann für Minusstunden sorgen. Das Jahresende rückt langsam näher und dann wird abgerechnet. Wie viele Minusstunden sind eigentlich erlaubt?
Wer kein Jahresarbeitszeitkonto hat, macht theoretisch auch keine Minusstunden. Denn: Angestellte stellen ihre Arbeitskraft uneingeschränkt zur Verfügung. Schicken Chef:innen ihre Mitarbeiter:innen nach Hause, beispielsweise weil in den Ferien wenig zu tun ist und wird die volle Stundenzahl nicht abgerufen, ist vom Annahmeverzug die Rede. „Wenn (zum Beispiel in den arbeitsfreien Schichten) weniger gearbeitet wird, als im Vertrag vereinbart, muss der Arbeitgeber die vereinbarte Wochenarbeitszeit gutschreiben“, so die Adexa. Minusstunden können Mitarbeiter:innen ohne Jahresarbeitszeitkonto nur angerechnet werden, wenn sie selbst verschuldet sind, beispielsweise wenn die Pause überzogen oder der Dienst verspätet angetreten wurde.
Minusstunden bei Jahresarbeitszeitkonto möglich
Wer im Arbeitsvertrag ein Jahresarbeitszeitkonto vereinbart hat, kann Minusstunden sammeln. Allerdings müssen Chef:innen mindestens 75 Prozent der vertraglich vereinbarten Stundenzahl auch abrufen. „Bei einem Jahresarbeitszeitkonto darf die Arbeitszeit zwischen 75 bis 130 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit variieren“, teilt die Apothekengewerkschaft mit. Bis zum Jahresende haben Angestellte Zeit, das Konto wieder auszugleichen.
Jahresarbeitszeitkonto nach § 4 Bundesrahmentarifvertrag (BRTV): „Abweichend von § 3 kann mit Vollzeitmitarbeitern einvernehmlich eine flexible wöchentliche Arbeitszeit von 29 bis 48 Stunden vereinbart werden, wenn die Arbeitszeit im Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten durchschnittlich 40 Stunden beträgt. Der Ausgleichszeitraum sollte dem Kalenderjahr entsprechen.“
Merke: Minusstunden entstehen gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz nicht durch Krankheit oder Feiertage. „Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“
Wie viele Minusstunden sind erlaubt?
„Eine pauschale gesetzliche Regelung, wie viele Minusstunden erlaubt sind, gibt es nicht“, informiert die Deutsche Vermögensberatung. Ratsam ist es daher, das Detail im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Sinnvoll ist es generell nur so viele Minusstunden anzuhäufen, wie auch wieder nachgearbeitet werden können. In jedem Fall müssen Arbeitgeber:innen den Angestellten die Möglichkeit geben, die Minusstunden nachzuarbeiten. Besteht diese Möglichkeit nicht, können die Stunden verfallen. Außerdem dürfen Minusstunden nicht mit Urlaubstagen verrechnet werden, da Urlaub nicht rückwirkend genommen werden kann.
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Wir sind als Redaktion journalistisch tätig.
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