Wettbewerbsrechtliche Gründe: Apotheken sollen noch keine HiMi-E-Rezepte beliefern
Sei dem 1. Januar ist das E-Rezept für Rx-Arzneimittel Pflicht. Es gibt jedoch Ausnahmen. So sind digitale Verordnungen beispielsweise nicht zulasten aller Kostenträger möglich. Und auch Hilfsmittel (HiMi) müssen weiterhin auf Papier verschrieben werden. Laufen in der Apotheke trotzdem HiMi-E-Rezepte auf, sollten diese nicht beliefert werden, warnt eine Herstellervereinigung.
Neben der digitalen Verordnung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln kommt es seit Jahresbeginn auch vermehrt zu HiMi-E-Rezepten – zum Ärger der Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen eurocom (European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices). Diese weist darauf hin, „dass die verfrühte Anwendung des E-Rezepts die notwendige Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln verzögert und für Ärztinnen und Ärzte unnötigen bürokratischen Mehraufwand erzeugt.“
Zur Erinnerung: Ab 1. Juli 2025 sollen BtM- und T-Rezepte elektronisch verordnet werden können. Zwei Jahre später (1. Juli 2027) sollen Hilfsmittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung folgen. Grundlage ist der Entwurf zum Digitalgesetz.
Herstellervereinigung warnt: Noch keine HiMi-E-Rezepte beliefern
Eurocom warnt Apotheken vor der Belieferung und Abrechnung von verfrüht ausgestellten HiMi-E-Rezepten. Der Grund: Anders als Apotheken seien andere Einlösestellen wie Sanitätshäuser oder orthopädie(schuh-)technische Betriebe noch nicht an die Telematikstruktur angeschlossen und könnten daher noch keine HiMi-E-Rezepte entgegennehmen und abrechnen. „Bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel dürfen auch Apotheken eine irrtümlich initiierte Hilfsmittelverordnung per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen“, heißt es in einer Mitteilung.
Entsprechende digitale HiMi-Rezepte müssten daher zurück in die Praxis und erneut ausgestellt werden, und zwar in Papierform. Dies bedeute sowohl für Patient:innen als auch Arztpraxen Mehraufwand, so eurocom.
Auch die gematik stellt in ihren FAQ für Apotheken klar, „dass nur elektronische Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zulässig sind.“ Dies sei auch in den entsprechenden Verträgen, Herstellervorgaben und in der Kommunikation mit Arztpraxen deutlich gemacht worden. Dennoch könne es passieren, dass Verordnungen über HiMi wie Kompressionsstrümpfe – beispielsweise per Freitext – auflaufen könnten. Denn „technisch verhindern lässt sich der Versand dann nicht. Eine zulässige Verordnung wird so dennoch nicht ausgestellt.“
Im Herbst letzten Jahres wurde ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, bei dem seit Jahresbeginn das Ausstellen von HiMi-E-Rezepten geprobt werden soll. Grundlage sind Verträge zwischen sieben großen Krankenkassen mit vier Industriepartnern.
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