Weniger Vials, weniger Geld: HAV fordert Aufwandsentschädigung
Geliefert wie bestellt – so einfach läuft es bei der Corona-Impfstoffbestellung in den Apotheken derzeit nicht, denn es stehen noch nicht ausreichend Impfdosen zur Verfügung. Die Folge: Die Bestellungen der Praxen werden gekürzt. Schon bald sollen auch die Betriebs- und Privatärzt:innen gegen Corona impfen. Der Hessische Apothekerverband (HAV) warnt vor zunehmenden Kürzungen der Liefermengen und fordert eine Aufwandsentschädigung.
Seit Ostern wird in den Vertragsarztpraxen gegen Corona geimpft. Aufgrund der Menge der derzeit verfügbaren Impfdosen werden nicht selten die bestellten Mengen der Praxen vor der Auslieferung nach Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gekürzt. „Die Kriterien hierfür sind den Apotheken leider noch immer nicht bekannt, doch sinkt damit die finanzielle Entschädigung für die Logistikleistungen der Apotheken vor Ort“, teilt der HAV mit. Mit Einbindung der Betriebsärzte in die Impfkampagne würden Kürzungen der Liefermengen noch zunehmen, warnt der HAV.
„Die Apotheken geben nach einem genau festgelegten Verfahren die Bestellungen der Arztpraxen an den pharmazeutischen Großhandel weiter, informieren die Praxen über die zugesagten Liefermengen und bringen die höchst empfindlichen Impfstoffe persönlich dorthin“, erläutert Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV.
Die Logistikleistung liegt bei den Apotheken und Großhändlern, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung vergütet werden. Apotheken können je abgegebener Durchstechflasche 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer abrechnen. Für Lieferungen an die Betriebsärzt:innen soll allerdings gestaffelt vergütet werden: Bis 100 Vials sollen es 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe sein, zwischen 101 und 150 Vials können 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe abgerechnet werden. Ab 151 Vials soll das Honorar auf 2,19 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe abgesenkt werden.
Und das, obwohl die Apotheken denselben oder sogar einen größeren Aufwand haben, denn der HAV rechnet mit Kürzungen der Liefermengen: Werde die Anzahl der Impfdosen gekürzt, erhielten die Apotheken weniger Geld, hätten aber denselben und oft sogar mehr Aufwand. Dafür brauche es eine Aufwandsentschädigung.
Dabei könnte auf die Apotheken ein ohnehin größerer Aufwand bei der Bestellung der Impfdosen durch die Betriebsärzt:innen zukommen, denn die Mediziner:innen sollen mit einem zweiwöchigen Bestellvorlauf ordern. Das werde die Logistik verkomplizieren, so der HAV. Mehr noch: Die Kürzungen der Liefermengen würden zunehmen. „Die bestellten Mengen werden derzeit bei Comirnaty teils zu 100 Prozent, bei Vaxzevria teils zu 50 Prozent gekürzt.“ Dass dann die Aufwände der Apotheken nur zu 25 Prozent vergütet werden, ist für Seyfarth nicht hinnehmbar: „Die Aufwandsentschädigung der Apotheken muss auch die Anzahl der bestellten Vials mit einbeziehen.“
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