Weitere Einschränkungen bei kostenlosen Corona-Schnelltests
Kostenlose Corona-Schnelltests sollen vorerst noch bis Ende Februar 2023 möglich bleiben – aber in kleinerem Umfang als bisher. Gratis soll es „Bürgertests“ bei Teststellen unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Möglich bleiben soll dies auch für Tests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung „freitesten“ kann.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Dienstag: „Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen.“ Kostenlos blieben Antigen-Schnelltests deswegen für Personal in medizinischen Einrichtungen, für Besucher:innen von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie Personen, die in ambulanten Pflegediensten tätig sind.
Mehrere Bürgertests, die derzeit mit drei Euro Zuzahlung aus eigener Tasche möglich sind, werden laut dem Entwurf aber künftig nicht mehr auf Staatskosten zu bekommen sein – etwa vor Konzertbesuchen, Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen. Die bisherigen Regelungen laufen an diesem Freitag aus. Die neuen sollen bis 28. Februar 2023 befristet sein. Zugleich sollen Vergütungen für Testanbieter gesenkt werden.
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