Weil sich die Nachfrage nach Medizinalcannabis in den letzten Wochen drastisch erhöht hat, wird bereits vor Lieferengpässen gewarnt. Bei weiter steigendem Bedarf könnten diese ab Sommer drohen.
Zum 1. April ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Damit ergaben sich auch Neuerungen für Medizinalcannabis. Denn dieses fällt ebenso wie Dronabinol und das Fertigarzneimittel Sativex nicht mehr unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) und muss somit auf Muster-16 oder elektronisch verordnet werden. Das treibt die Nachfrage und den Absatz deutlich an. So sehr, dass Lieferengpässe bei Medizinalcannabis drohen könnten, warnt der Händler Cannamedical.
Denn seit dem 1. April verzeichne man eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Cannabis-Arzneimitteln. Erwartet werde, dass sich sowohl der Umsatz als auch die Absatzmenge in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln werden. Einige Apotheken würden inzwischen dreimal pro Woche Medizinalcannabis bestellen – mit Folgen: „Wenn das so weitergeht, werden im Sommer wohl die Hälfte der Lieferanten nicht mehr liefern können“, warnt Cannamedical-CEO David Henn.
Doch damit nicht genug: Der Markt wird noch weiter wachsen, ist Henn sich sicher. Neben der Einstufung als Arzneimittel anstatt Betäubungsmittel sieht er einen weiteren Grund dafür in Online-Plattformen, über die Patient:innen Online-Privatrezepte über medizinisches Cannabis erwerben können, die dann in der Apotheke eingelöst werden.
Übergangsfrist für Cannabis-BtM-Rezepte
Seit rund 1,5 Monaten gilt Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel – zumindest theoretisch. Da die Umstellung in der Praxis- und Apothekensoftware noch immer nicht abgeschlossen ist, werden einige Produkte mit Cannabis und Dronabinol weiterhin als BtM gelistet. Die Übergangsfrist für Cannabis-BtM-Rezepte wurde erst kürzlich verlängert, und zwar auf unbestimmte Zeit. Und auch genaue Vorgaben, wie mit nicht mehr benötigten oder verfallenen Blüten umzugehen ist – Stichwort Vernichtung –, stehen weiterhin aus.
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