Wegen Chargenprüfung: Abda fordert mehr Geld für Impfzertifikate
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) fordert die Abda eine Anpassung der Vergütung des Honorars für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate. Der Grund: der erhöhte Erfassungs- und Prüfaufwand infolge der Chargenprüfung.
Um den Apothekenteams die Prüfung von möglichen Impfpassfälschungen zu erleichtern, steht den Kolleg:innen seit Mitte Dezember im DAV-Portal eine neue Prüffunktion zur Verfügung. Dazu wird im Rahmen der Ausstellung des digitalen Impfnachweises die Charge des verimpften Vakzins händisch eingegeben. Dabei wird überprüft, ob die Chargennummer beim Paul-Ehrlich-Institut gelistet ist und ob der Impfstoff in der entsprechenden Charge innerhalb des Zeitraums von Auslieferung bis Verfall verimpft wurde. Zwar kann die Chargenprüfung die Echtheit des Impfpasses nicht abschließend verifizieren, aber Anhaltspunkte liefern, dass es sich nicht um eine Manipulation handelt.
Wird eine Charge nicht bestätigt, müsse nicht zwangsläufig von einer Fälschung ausgegangen werden. Und das sind die Gründe:
- Die im Apothekenportal hinterlegten Chargen werden nur einmal wöchentlich vom PEI aktualisiert – aktuell freigegebene Chargen können im System noch fehlen.
- Chargen, die Deutschland kurzfristig als Sonderkontingente aus anderen Ländern zur Verfügung gestellt wurden, sind in der Datenbank noch nicht erfasst.
- Corona-Impfstoffe von Chargen, die im Ausland verimpft wurden, sind in der Datenbank in der Regel nicht erfasst.
Apotheken erhalten für die Ausstellung von digitalen Impfnachweisen ein Honorar von 6 Euro. Zu wenig, findet die Abda mit Blick auf die zusätzliche Eingabe der Chargen und der damit verbundenen Chargenprüfung. „Dieser erhöhte Erfassung- und Prüfaufwand ist in der gegenwärtigen Vergütungsregelung zur Ausstellung von Impfzertifikaten nicht enthalten. Der Mehraufwand im Einzelfall sowie die zusätzlichen systembedingten Anpassungskosten beim Apothekenportal rechtfertigen eine Vergütungsanpassung auf 7,20 Euro.“
Eine Honoraranpassung ist aus Sicht der Standesvertretung auch in puncto Impf-Honorar nötig. Apotheken erhalten je abgegebener Durchstechflasche Corona-Impfstoff 7,58 Euro netto. Impfende Apotheken sollen mehr bekommen. Denn: Apotheken haben, anders als Ärzt:innen, keine Möglichkeit, Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen der Impfung benötigt werden wie Einweghandschuhe, Tupfer, Desinfektionsmittel und Pflaster, als Praxisbedarf zu ordern. Impfende Apotheken müssen selbst für die Kosten aufkommen und diese über das Impfhonorar decken. „Wir schlagen daher eine Vergütung je Durchstechflasche von 8,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor“, schreibt die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme.
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