Wegen 2-Chlorethanol: Rücknahme bei VigantolVit Immun
VigantolVit Immun 5in1 (P&G Health) wird in drei Chargen aus den Apotheken zurückgenommen. Ursache ist die Anwesenheit von 2-Chlorethanol. Ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher:innen besteht nicht.
2-Chlorethanol ist ein Ausgangsstoff bei der Herstellung von Ethylenoxid und wurde in geringen Mengen im Nahrungsergänzungsmittel VigantolVit Immun 5in1 nachgewiesen – betroffen sind drei Chargen: 249594, 249595 und 252064. Packungen der betroffenen Chargen werden aus den Apotheken über den bekannten PHAGRO-Prozess zurückgenommen. Betroffene Apotheken wurden von P&G Health informiert. Um einen Rückruf handelt es sich nicht, stellt ein Sprecher klar.
„Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Produkte stellt der 2-Chlorethanol-Gehalt kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher dar“, heißt es weiter. Auch wenn kein Gesundheitsrisiko bestehe, habe sich P&G Health dazu entschlossen, diese drei Chargen aus den Apotheken zurückzunehmen. Ein Produktrückruf auf Verbraucherebene ist nicht angezeigt, daher erübrige sich ein Aushang.
„P&G Health hat mit den Lieferanten alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um das Vorhandensein dieser Substanz in geringen Mengen zu erklären und sicherzustellen, dass künftige Chargen nicht betroffen sind“, teilt ein Sprecher mit.
VigantolVit Immun 5in1 ist als Nahrungsergänzungsmittel für ein gesundes Immunsystem auf dem Markt. Enthalten sind Vitamin D3, Vitamin C, Zink, Selen und Kupfer. Vitamin D unterstützt die normale Funktion des Immunsystems und die Mineralstoffe tragen zum Schutz der Zellen vor oxidativem Stress bei, Vitamin C unterstützt einen normalen Energiestoffwechsel.
2-Chlorethanol hatte zuletzt auch bei Abtei Magnesium Calcium+D3 für einen Rückruf gesorgt. Betroffen waren Packungen zu 42 Tabletten mit den Chargennummern L9320150 (MHD: 08/2021) und L0080520 (MHD: 02/2022). Apotheken sollen alle vorrätigen Packungen aus dem Verkauf nehmen und zurückzuhalten, bis entsprechende Analyseergebnisse vorliegen.
„Auch wenn Ethylenoxid in unseren Produkten nicht nachgewiesen werden konnte, wird aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse 2-Chlorethanol gleichwertig zu Ethylenoxid eingestuft und als potenziell gesundheitsschädlich bewertet“, teilt Omega Pharma mit. „Ethylenoxid selbst steht im Verdacht, auch bei geringen Konzentrationen in Lebensmitteln erbgutverändernd und krebserregend zu sein.“ Verbraucher:innen wurden gebeten, betroffene Tabletten nicht mehr anzuwenden. „Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.“
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