Wechsel von Voll- auf Teilzeit: Das bleibt netto
Der Wunsch nach mehr freier Zeit gehört zu den Hauptgründen für einen Wechsel von Voll- auf Teilzeit. Doch zugleich ist dieser mit Gehaltseinbußen verbunden. Schließlich wird weniger gearbeitet. Wie viel weniger netto bleibt und warum ein Blick auf den Stundenlohn lohnt, erfährst du von uns.
In allen drei Tarifregionen – Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA), Nordrhein und ab Juli auch Sachsen – dürfen sich Apothekenangestellte über mehr Geld freuen. Zumindest, wenn Tarifbindung besteht. So fällt das PTA-Gehalt laut dem Gehaltstarifvertrag zwischen der Adexa und dem ADA seit 1. August 2024 wie folgt aus:
- 1.-2. Berufsjahr 2.569 Euro
- 3.-5. Berufsjahr 2.638 Euro
- 6.-8. Berufsjahr 2.837 Euro
- 9.-14. Berufsjahr 3.054 Euro
- ab 15. Berufsjahr 3.172 Euro
Die entsprechende Summe erhalten Kolleg:innen, die eine Vollzeitstelle innehaben. Doch immer mehr Angestellte fassen eine verringerte Stundenzahl ins Auge. Dabei stellt sich die Frage, welche Gehaltseinbußen drohen und wie viel weniger Netto bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit gezahlt wird.
Denn während sich das neue Bruttogehalt relativ einfach ermitteln lässt – monatliches Tarifgehalt geteilt durch 39 beziehungsweise 40 geteilt, multipliziert mit der tatsächlich vereinbarten Stundenzahl/Woche –, ist vielen Beschäftigten oftmals nicht klar, wie sich die Stundenreduzierung tatsächlich auf dem Konto bemerkbar macht.
Wechsel von Voll- auf Teilzeit: Stundenlohn steigt
Generell gilt: Wie hoch das jeweilige Nettoeinkommen ausfällt – ob in Voll- oder Teilzeit –, hängt von individuellen Faktoren ab und unterscheidet sich von Person zu Person. Dazu einige Beispiele zur Orientierung:
Beispiel 1
Eine kinderlose PTA aus Hessen im siebten Berufsjahr, die nicht kirchensteuerpflichtig ist und in Steuerklasse I fällt, verdient in Vollzeit 2.837 Euro brutto im Monat. Abzüglich der Lohnsteuer, der Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie weiterer Abzüge ergibt sich ein Nettogehalt von rund 1.960 Euro, wie der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ermittelt. Dieser kann als erste Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen der Teilzeit dienen, stellt das BMAS klar.
Bei einer 20-Stunden-Woche liegt der Bruttolohn bei knapp 1.455 Euro, aber wie viel bleibt netto? Rund 1.136 Euro und somit etwa 823 Euro weniger als in Vollzeit.
Achtung: Beim Blick auf den Stundenlohn zeigt sich jedoch ein Anstieg. Genau fällt dieser in Teilzeit netto 1,51 Euro höher aus – 13,06 Euro statt 11,55 Euro.
Beispiel 2
Ein PTA, der im zehnten Berufsjahr in einer Apotheke in Brandenburg arbeitet, ein Kind hat, nicht kirchensteuerpflichtig ist und in Steuerklasse IV fällt, erhält einen Bruttolohn von 3.045 Euro für eine 39-Stunden-Woche. Wird die Arbeitszeit auf 30 Stunden/Woche verringert, fällt das Brutto knapp 705 Euro geringer aus – sprich 2.349 Euro. Beim Nettogehalt bleiben dem Angestellten statt rund 2.014 Euro durch den Wechsel von Voll- auf Teilzeit noch 1.632 Euro, also knapp 382 Euro weniger pro Monat. Auch hier steigt jedoch der Netto-Stundenlohn, und zwar um 64 Cent (12,51 Euro statt zuvor 11,87 Euro).
Beispiel 3
Eine verheiratete, kinderlose, kirchensteuerpflichtige PTA aus Bayern mit Steuerklasse IV verdient im zweiten Berufsjahr 2.569 Euro brutto in Vollzeit. Mit einer 25-Stunden-Woche verringert sich das Bruttogehalt auf rund 1.647 Euro (minus 922 Euro). Beim Nettolohn liegt der Unterschied bei 531 Euro – 1.787 Euro vs. 1.255 Euro. Pro Stunde verdient die Kollegin in Teilzeit netto jedoch rund 1 Euro mehr.
Der Grund für den höheren netto Stundenlohn ist, dass die Steuer- und Sozialabgaben mit geringerem Einkommen ebenfalls gesenkt werden, wodurch vergleichsweise weniger Abzüge anfallen und meist mehr Netto vom Brutto bleibt.
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