Neues Tarifgehalt für Teilzeitkräfte: So wird gerechnet
Zwischen 100 und 150 Euro mehr Gehalt bekommen Apothekenangestellte im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) seit 1. Juli. Denn es gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag. Wie sich das neue Tarifgehalt für Teilzeitkräfte berechnet, erfährst du von uns.
Neben einem neuen Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) ab 1. August, der unter anderem eine verkürzte Arbeitszeit und mehr Urlaub vorsieht, haben sich der ADA und die Apothekengewerkschaft Adexa auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt, der bereits seit 1. Juli gilt und Apothekenangestellten aller Berufsgruppen mehr Geld im Portemonnaie beschert. So gibt es für tarifgebundene PTA nun folgende Gehälter:
- 1.-2. Berufsjahr 2.569 Euro
- 3.-5. Berufsjahr 2.638 Euro
- 6.-8. Berufsjahr 2.837 Euro
- 9.-14. Berufsjahr 3.054 Euro
- ab 15. Berufsjahr 3.172 Euro
PTA-Praktikant:innen erhalten 850 Euro pro Monat.
Doch die jeweiligen Beträge gelten für Kolleg:innen mit einer Vollzeitstelle. Seit diesem Monat werden dafür 39 statt bisher 40 Wochenstunden als regelmäßige Arbeitszeit festgesetzt. Aber was gilt für Teilzeitkräfte? Wie berechnet sich ihr neues Tarifgehalt?
Tarifgehalt für Teilzeitkräfte: Anpassung Pflicht?
In ihren FAQ zum neuen Bundesrahmentarifvertrag und dem neuen Gehaltstarifvertrag liefert die Adexa die Antwort. Demnach wird seit dem 1. August das monatliche Tarifgehalt für die jeweilige Berufserfahrung durch 39 geteilt und die Summe anschließend mit der tatsächlich vereinbarten Anzahl an wöchentlichen Arbeitsstunden multipliziert.
Ein Beispiel: Eine Teilzeit-PTA mit sieben Jahren Berufserfahrung, die 30 Wochenstunden arbeitet, bekommt ein Bruttogehalt von rund 2.182 Euro – 2.837 Euro Tarifgehalt dividiert durch 39 Wochenstunden, multipliziert mit 30. Dies entspricht 130/169 des Tarifgehalts für Vollzeitkräfte. Denn die Kollegin arbeitet im Monat 130 statt der allgemein angenommenen 169 Stunden, die sich bei einer 39 Stunden-Woche multipliziert mit 4,33 Wochen ergeben.
Achtung: Unter Umständen kann eine Gehaltsanpassung für Teilzeitkräfte fällig werden. Der Grund: Trotz Arbeitszeitverringerung muss das Gehalt von Mitarbeitenden mindestens dem geltenden Tarifniveau entsprechen, wie im Kommentar zum BRTV klargestellt wird.
Das verdienen PTA pro Stunde
Um herauszufinden, was Apothekenangestellte mit Tarifbindung pro Stunde verdienen, wird das Tarifgehalt durch 169 geteilt. Für eine Vollzeit-PTA im siebten Berufsjahr ergeben sich dabei knapp 17 Euro Stundenlohn – genau 16,79 Euro.
Die Berechnung für Teilzeitkräfte erfolgt ähnlich, allerdings wird bei ihnen das jeweilige Tarifgehalt durch die vereinbarte abweichende monatliche Arbeitszeit geteilt. Im zuvor genannten Beispiel bedeutet das: 2.182 Euro geteilt durch 130 Stunden.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
KI in der Apotheke: Chef:innen müssen PTA schulen
Ob Routineaufgaben wie die Bestandsverwaltung, Rezeptprüfung oder Dokumentation sowie Unterstützung bei Medikationsanalysen und Wechselwirkungs-Checks – für den Einsatz von Künstlicher …
Minijob: Verdienstgrenze überschritten – Was gilt?
Egal ob als Nebentätigkeit, um das Apothekengehalt aufzubessern, oder als geringfügige Beschäftigung, um mehr Zeit für Privates zu haben – …
Krank im Urlaub: AU aus dem Ausland reicht (nicht)
Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr. Doch nicht immer kann diese so unbeschwert verbracht werden, wie geplant. Stichwort Krankheit. …