Versorgungsmangel bei Beyfortus, Ware in Auslieferung
Eine Impfung kann eine schwere Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)-Erkrankung verhindern. Doch für Beyfortus (Nirsevimab, Sanofi) wurde ein Versorgungsmangel bekanntgegeben. Hierbei handele es sich um einen formellen/technischen Akt, der den Import ausländischer Ware erleichtere und eine sukzessive Auslieferung des Impfstoffes ermögliche.
„Derzeit besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Nirsevimab-haltigen Arzneimitteln“, heißt es im Bundesanzeiger. „Alternative gleichwertige Arzneimittel zur RSV-Prophylaxe aller Neugeborenen und Säuglinge unabhängig von individuellen Risikofaktoren während ihrer ersten RSV-Saison stehen nicht zur Verfügung.“ Die Bekanntmachung ermöglicht den zuständigen Behörden der Länder, im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu gestatten.
RSV hat vor allem in den Herbst- und Wintermonaten Saison. Das Maximum an Infektionen wird im Januar und Februar erwartet. RSV-Infektionen sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei Säuglingen der häufigste stationäre Einweisungsgrund. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus allen Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison. Die Empfehlung wurde im Sommer ausgesprochen – rund zwei Jahre nachdem das Vakzin die Zulassung erhalten hat.
Die Impfsaison ist bereits gestartet – zumindest für Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind. Diese sollen zwischen September und November geimpft werden. Die Nachfrage ist gestiegen.
Für deutsche Packungen wurde jedoch ein Versorgungsmangel bekanntgegeben. Dennoch stehen ausreichend Impfdosen für alle Säuglinge bereit, teilt eine Sprecherin mit. Die Feststellung erleichtert den Import ausländischer Ware, mit der der Bedarf gedeckt werden kann. Packungen in ausländischer Aufmachung sollen kontinuierlich über die RSV-Saison ausgeliefert werden.
Bereits Anfang September wurde zeitlich befristet das Inverkehrbringen von Ware in französischer und spanischer Aufmachung genehmigt. Diese Produkte sind pharmazeutisch und im Preis identisch und unterscheiden sich lediglich in den Packmitteln. Spritzenetikett, Gebrauchsinformation und Faltschachtel sind in französischer beziehungsweise spanischer Aufmachung. Die Packungen enthalten keine deutschsprachigen Packungsbeilagen. Diese stehen jedoch zum Download bereit.
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