Verpackungsregister: Alles Wichtige zur Registrierung
Zum 1. Juli müssen sich auch die Apotheken, die vorlizensierte Serviceverpackungen in den Verkehr bringen, beim Verpackungsregister anmelden – so schreibt es das Verpackungsgesetz vor. Was das genau bedeutet und was für Filialen gilt, erfährst du von uns.
Apotheken haben und nutzen die Möglichkeit, Serviceverpackungen beim Lieferanten vorbeteiligt einzukaufen. Das bedeutet, dass der Lieferant die anfallenden Kosten für das Recycling bereits bezahlt. Dies sollten sich Apotheken auf der Rechnung oder dem Lieferschein bestätigen lassen.
Was sind Serviceverpackungen?
Laut Definition sind Serviceverpackungen Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber – beispielsweise der Apotheke – vor Ort befüllt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie der/die Kund:in selbst befüllt oder eine Person aus dem Unternehmen, um deren Übergabe an eine/n Endverbraucher:in zu ermöglichen oder zu unterstützen. In der Apotheke gehören Salbentiegel, Cremedöschen, Tütchen oder Textilbeutel zu den Serviceverpackungen. Außerdem ist es unerheblich, ob Kund:innen für die Verpackungen bezahlen und aus welchem Material diese sind.
Was müssen Apotheken tun?
Apotheken, die vorlizensierte Serviceverpackungen in den Verkehr bringen, müssen sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren und in der Checkbox ein Häkchen bei „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ setzen.
Was gilt für Filialen?
Registrierungspflichtig ist im Fall von Filialverbünden ausschließlich der/die Betriebserlaubnisinhaber:in für den Gesamtbetrieb, nicht die jeweiligen Filialleiter:innen. Eine Registrierung durch die einzelnen Filialen ist also nicht erforderlich, da es ausgeschlossen ist, dass die einzelnen Betriebsstätten als selbstständige Filialen betrieben werden.
Was gilt, wenn Apotheken nicht mit vorlizensierten Serviceverpackungen arbeiten?
Dann müssen alle verpackungsrechtlichen Pflichten von der Apotheke selbst erfüllt werden. Das bedeutet, die Apotheke muss
• sich im Verpackungsregister LUCID registrieren,
• angeben, Verkaufs-, Um-, Versand- und Serviceverpackungen in Verkehr zu bringen, dazu das Häkchen in der obersten Kategorie bei „Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht“ setzen,
• einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen abschließen,
• jede Meldung zu den Verpackungsmengen („Datenmeldung“) an ein System (auch die zum Vertragsschluss) ebenfalls 1:1 im Verpackungsregister LUCID melden.
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