Vergütung, Impfzubehör und Bestellung: Das ist neu
Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurde erneut angepasst. Es geht – na klar – ums Geld, genauer um das Impfhonorar, die Großhandelsvergütung und die Impfstoffbestellung.
Die CoronaImpfV wurde in einigen Punkten überarbeitet. Und das sind einige der Änderungen.
§ 3 Leistungserbringer
„Leistungserbringer nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können den Impfstoff auch direkt vom Land beziehen.“
Seit dem 1. Oktober können Apotheken auch Impfzentren, mobile Teams und Krankenhäuser mit Coronaimpfstoff beliefern. Dazu hieß es in der vorherigen Fassung, dass die genannten Leistungserbringer „Impfstoffe und das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken“ beziehen sollen. Mit der Änderung der CoronaImpfV haben der öffentliche Gesundheitsdienst, Impfzentren und mobile Impfteams außerdem die Möglichkeit, den Impfstoff statt über Apotheken auch direkt vom Land zu beziehen. Für Krankenhäuser und Praxen gibt es diese Option nicht.
§ 8 Großhandelsvergütung
Zum 16. November wurde die Großhandelsvergütung in zwei Punkten angepasst – Impfzubehör und Honorar je gelieferter Durchstechflasche.
Der Großhandel erhält für das selbst beschaffte Impfzubehör eine Vergütung von 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial Comirnaty (BioNTech) und Covid-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson). Für eine Durchstechflasche Spikevax (Moderna) sind es 2,80 Euro.
Das neue Honorar für das Impfbesteck müssen Apotheken stichtagsgenau berücksichtigen. Ausschlaggebend hierbei ist das Lieferdatum des Großhandels. Alle bis zum 15. November eingegangenen Impfstofflieferungen werden mit den bisherigen Beträgen von 1,65 Euro berechnet. Ab dem 16. November sind es 1,40 Euro beziehungsweise 2,80 Euro.
Außerdem wurde in der CoronaImpfV das Honorar je gelieferter Durchstechflasche angepasst. Für Transport, Konfektionierung und Organisation der Impfstofflieferung erhält der Großhandel je an die Apotheke abgegebener Durchstechflasche ein Honorar in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
§ 6 Vergütung ärztlicher Leistungen
Das Impfhonorar der Ärzt:innen wurde erhöht. Eine Coronaimpfung wird mit 28 Euro vergütet – zuvor waren es 20 Euro. Wird am Wochenende oder an Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember geimpft, erhalten die Ärzt:innen ein Honorar in Höhe von 36 Euro je Corona-Schutzimpfung.
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