Urlaub statt Impfung: Lässt sich der Impftermin verschieben?
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Nach monatelangen Einschränkungen mitsamt Lockdown und Co. sehnen sich viele Menschen nach Erholung und Zeit zum Abschalten. Durch die weiterhin knappen Impfstoffmengen ist ein Termin für eine Corona-Impfung allerdings beinahe genauso heiß begehrt. Doch was ist, wenn Urlaub und Impfung zusammenfallen? Darfst du deinen Impftermin verschieben?
Das Wichtigste vorab: Bei den Impfungen gegen das Coronavirus handelt es sich um ein Angebot, keine Pflicht. Das bedeutet, du bist nicht verpflichtet, dich impfen zu lassen oder den Termin wahrzunehmen. Kollidiert dein Impftermin mit deiner Urlaubsplanung, hast du also die freie Wahl. Das Problem: Verfügbare Termine sind noch immer rar gesät und häufig mit längeren Wartezeiten verbunden. Entscheidest du dich trotzdem dafür, deinen Impftermin zu verschieben, bist du bei der ersten Dosis noch relativ flexibel. So kannst du zunächst deinen gebuchten oder zugewiesenen Termin absagen und anschließend einen neuen vereinbaren.
Geht es um die Zweitimpfung, wird das Ganze schon komplizierter. Denn die Terminvergabe richtet sich bekanntlich danach, wann die erste Dosis verabreicht wird oder wurde. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn appellierte zuletzt, die zweite Impfung auf jeden Fall wahrzunehmen, um einen vollständigen Schutz zu erreichen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die Delta-Variante wichtig. Dabei sollten die vorgegebenen Intervalle zwischen Erst- und Zweitimpfung der unterschiedlichen Vakzinen aus seiner Sicht weiter eingehalten werden.
Auch vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit heißt es: „Nach erfolgter Erstimpfung ist der Termin für die Zweitimpfung grundsätzlich einzuhalten.“ Denn der bestmögliche Impfschutz könne nur erfolgen, wenn das von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Intervall beachtet werde. Den Impftermin zu verschieben, sei daher nur in ausdrücklichen Ausnahmefällen möglich. „Als dringende Ausnahmefälle gelten z. B. Erkrankungen, die einer Impfung an dem gebuchten Termin entgegenstehen […] oder dringende persönliche Gründe, wie ein Todesfall in der engsten Familie.“ Die entsprechenden Gründe müssen laut dem Ministerium außerdem mit einem entsprechenden Nachweis, beispielsweise einem ärztlichen Attest, belegt werden.
Für die beiden mRNA-Imfpstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna empfiehlt die STIKO derzeit ein Intervall von sechs Wochen, für den Vektorvirenimpfstoff von AstraZeneca zwölf Wochen Abstand zwischen erster und zweiter Dosis. Der Impfstoff von Johnson & Johnson wird als Einmaldosis verabreicht.
Aber wie verhält es sich denn nun mit einer bereits gebuchten Urlaubsreise? Darfst du deinen Impftermin deswegen verschieben? „Eine geplante Urlaubsreise wird nicht als dringender Grund akzeptiert. Sollten Sie deshalb Ihren Zweittermin verschieben wollen, bekommen Sie keinen Ersatztermin angeboten“, stellt das Bayerische Staatsministerium eindeutig klar – zumindest für die Impfzentren. Lässt du dich in der Praxis impfen, entscheidet der/die impfende Ärzt:in, inwiefern eine Verschiebung möglich ist und sich auch logistisch umsetzen lässt.
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