Die Einrichtung von Impfzentren läuft auf Hochtouren. In die potentiellen Corona-Impfstoffe werden große Hoffnungen auf ein Ende der Pandemie gesetzt. Apothekenmitarbeiter*innen haben aufgrund der vielen Kundenkontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko. Aber besteht eine Impfpflicht für die PTA und das Apothekenteam?
Zur Monatsmitte wollen die Impfzentren bereit sein und sobald Corona-Impfstoffe verfügbar sind, mit der Durchimpfung der Bevölkerung beginnen. Vorrang haben Risikogruppen und Menschen mit hohem Infektionsrisiko wie medizinisches Personal. Wann der Impfstoff verfügbar sein wird, ist noch nicht genau bekannt. Fest steht: mehrere Firmen haben nach erfolgreicher Zwischenauswertung von Phase-3-Studien angekündigt, Anträge auf Zulassung zu stellen.
Keine Impfpflicht für PTA und das Apothekenteam
Und wenn der Impfstoff zugelassen und verfügbar ist, bedeutet das nicht, dass man sich impfen lassen muss. Minou Hansen, Rechtsanwältin bei der Adexa stellt schon jetzt klar, dass es keine Pflicht gebe, sich impfen zu lassen – auch nicht für Apothekenteams.
Bei den Apothekenteams war die Impfbereitschaft in den vergangenen Monaten gesunken. Im September zeigte eine aposcope-Umfrage, dass von mehr als 300 befragten Apotheker*innen und PTA nur rund die Hälfte eine Impfung durchführen lassen würde. Eine Monat zuvor waren es noch 54 Prozent. Während sich bei den Apotheker*innen knapp zwei Drittel (66 Prozent) impfen lassen würden, waren es bei den PTA nur 39 Prozent. Dabei ist die Impfbereitschaft bei PTA besonders rückläufig (45 Prozent in Kalenderwoche 33).
Teams müssen geschützt werden
Apotheken müssen ein Sicherheitskonzept entwickeln und auch umsetzen. Neben Masken und Trennwänden raten Virologen zu regelmäßigem Lüften. Oberflächen oder Kontaktflächen sind regelmäßig zu desinfizieren, vor allem im Eingangsbereich, in der Freiwahl sowie am HV-Tisch. Büroutensilien, wie Stifte und Stempel, sollten nicht von meheren Kolleg*innen verwendet werden. Außerdem sind die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern auch unter den Teammitgliedern einzuhalten.
Streitthema Masken
Aber auch Kunden müssen im Einzelhandel einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Maskenverweiger*innen haben das Nachsehen: „Hier greifen gesetzliche Bestimmungen und die Filialleitung kann Maskenverweiger*innen der Apotheke verweisen“, so Hansen. Was gilt im Notdienst? Wird durch die Notdienstklappe bedient, befinden sich Kund*innen zwar auf öffentlichem Raum und müssten theoretisch keine Maske tragen. Für Angestellte ist diese Situation aber mit einem besonderen Risiko verbunden: Man beugt sich weit vor und ist quasi direkt im Aerosol-Strahl. Die Situation sollte man direkt mit der Apothekenleitung klären, so Hansen.
„Die Apothekenleitung ist verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz bereitzustellen – und zwar in ausreichender Menge“, stellt Hansen klar. „Eine Maske pro Woche und Person reicht nicht aus.“ Dies habe auch die Berufsgenossenschaft klargestellt.
Tragen Beschäftigte FFP2-Masken, fordern manche Gesundheitsämter nach Risikokontakten keine Quarantäne – und die Apotheke bleibt offen. Allein das spricht für höhere Standards beim Mund-Nasen-Schutz. Die Berufsgenossenschaft rät nach 75-minütigem Tragen zu einer 30-minütigen Tätigkeit ohne Maske.
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