Seit Anfang März hat die Corona-Pandemie den Apothekenalltag ganz schön auf den Kopf gestellt. Denn mit dem deutschlandweiten Lockdown kam es in vielen Apotheken zu einem Kundenansturm. Danach folgte jedoch vielerorts Flaute, die teilweise bis heute anhält. So manche Apotheke musste daher für die Mitarbeiter*innen Kurzarbeit anmelden. Doch was passiert, wenn auf einmal doch mehr zu tun ist? Sind Überstunden während der Kurzarbeit erlaubt?
Apotheken gelten weiterhin als Anlaufstelle Nummer eins, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Doch in vielen Offizinen sind Kundenanzahl und Nachfrage weiter rückläufig, nachdem sich die meisten Menschen zu Beginn der Pandemie mit Medikamenten bevorratet hatten. Bereits ab den frühen Sommermonaten war daher für zahlreiche Apothekenmitarbeiter*innen Kurzarbeit angesagt. So wurden die Teams unter anderem in feste Schichten eingeteilt und Arbeitszeit sowie Gehalt reduziert, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und finanzielle Einbußen zu verringern. Aber wie verhält es sich, wenn in der Apotheke plötzlich doch mehr zu tun ist, als du in der gekürzten Arbeitszeit schaffen kannst? Darf dein Chef von dir Überstunden trotz Kurzarbeit verlangen?
Das Kurzarbeitergeld muss vom Inhaber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Voraussetzung dafür ist nach § 95 Sozialgesetzbuch (SGB) III ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, der unter anderem auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend sowie unvermeidbar ist. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld, dessen Höhe sich nach dem persönlichen finanziellen Verlust nach der Zahlung von Steuern richtet. Grundsätzlich werden laut Agentur für Arbeit rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (Differenz normaler Lohn und gekürztes Gehalt) bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Gezahlt wird das Kurzarbeitergeld maximal 12 Monate, jedoch ist eine Verlängerung sowie Erhöhung möglich.
Sind Überstunden trotz Kurzarbeit erlaubt?
Das Wichtigste vorab: Mit der Vereinbarung zur Kurzarbeit müssen beide Seiten, also dein Chef und du selbst, einverstanden sein. Erklärst du dich zur Kurzarbeit bereit, muss schriftlich festgehalten werden, um welchen Anteil dein Gehalt und folglich auch deine Arbeitszeit reduziert werden. Eventuelle Überstunden müssen vorab abgebaut und dürfen während der Kurzarbeit nicht neu aufgebaut werden. Denn das Prinzip des Kurzarbeitergeldes beruht darauf, dass ein Arbeitsausfall in der Apotheke vorliegt, der durch die finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit abgefedert werden soll.
Dein Chef darf also nicht einfach so Überstunden während der Kurzarbeit verlangen, wenn es sich nicht um einen unvorhergesehenen Notfall handelt, beispielsweise weil mehrere Kolleg*innen plötzlich erkrankt sind. Leistest du dann Überstunden, hast du auch Anspruch auf eine entsprechende Vergütung. Dein Kurzarbeitergeld reduziert sich in diesem Fall jedoch.
Wichtig: Fordert dein Chef Mehrarbeit von dir, solltest du ihn auf die Kurzarbeiter-Regelung hinweisen, auch wenn es unangenehm ist. Denn bei einem Verstoß drohen nicht nur ihm, sondern auch dir Konsequenzen – zumindest, wenn die Überstunden nicht korrekt berücksichtigt werden.
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