Apothekenmitarbeiter:innen dürfen sich über eine Tariferhöhung freuen, denn Adexa und Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Dennoch profitieren nicht alle PTA von dem Gehaltsplus. Wer hat Anspruch auf eine Tariferhöhung?
Hierzulande gelten zwei Tarifverträge – der Bundesrahmentarifvertrag zwischen Adexa und ADA mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen und der Tarifvertrag Nordrhein zwischen Adexa und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL). In Sachsen gibt es derzeit keinen Tarifvertrag, es wird aber verhandelt. Wie der große PTA-Gehaltsreport 2021 zeigt, wünscht sich die Mehrheit der mehr als 3.500 befragten PTA (86 Prozent) einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Kolleg:innen.
ADA und Adexa haben einen neuen Gehaltstarifvertrag geschlossen und doch haben nicht alle PTA im Tarifgebiet automatisch Anspruch auf das Gehaltsplus.
Wer hat Anspruch auf die Tariferhöhung?
Anspruch auf einen Tarifvertrag und damit einhergehende Tariferhöhungen haben PTA nur, wenn sie selbst Mitglied der Adexa und der/die Chef:in Mitglied im Arbeitgeberverband (ADA oder TGL) ist. Im aktuellen Fall gilt: PTA Mitglied der Adexa, Chef:in Mitglied des ADA. Wie der PTA-Gehaltsreport 2021 zeigt, sind nur 10 Prozent der befragten Kolleg:innen Mitglied der Adexa.
PTA, die kein Adexa-Mitglied sind, können dennoch Anspruch auf die Tariferhöhung haben. Nämlich dann, wenn Arbeitgebende und Arbeitnehmende den Gehaltstarifvertrag als Grundlage im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Wer jedoch eine Klausel mit einer Summe X vereinbart hat, hat das Nachsehen. Leer gehen auch die PTA aus, die als Klausel im Arbeitsvertrag „den Tarifvertrag in der aktuell geltenden Fassung“ vereinbart haben. PTA, die wiederum „das jeweils geltende Tarifrecht“ schriftlich festgelegt haben, profitieren automatisch von der Tariferhöhung.
Beim Tarifgehalt ist aber noch nicht Schluss. Die Mehrheit der PTA (64 Prozent) wird übertariflich bezahlt – acht von zehn PTA im Saarland und Rheinland-Pfalz, 18 Prozent in Sachsen, zwei von zehn PTA in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Im Durchschnitt verdienen PTA, die übertariflich bezahlt werden, 13 Prozent mehr. Wie kommt der Wert zustande? 14 Prozent verdienen weniger als 10 Prozent über Tarif, etwa die Hälfte der Kolleg:innen darf sich über eine Summe zwischen 10 und 20 Prozent über Tarif freuen und zwei von zehn PTA werden mehr als 20 Prozent übertariflich bezahlt. Letzteres trifft auf 38 Prozent der PTA in Berlin zu.
Auch hier ist entscheidend, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Haben sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende auf eine Klausel wie „Tarifgehalt plus X Prozent“ oder notfalls „Tarifgehalt plus X Euro“ geeinigt, steigt der Lohn entsprechend der Tariferhöhung. Vereinbarungen wie „Die übertarifliche Zulage ist eine freiwillige Leistung, auf die etwaige Tariferhöhungen angerechnet werden können“ bieten PTA keinen Vorteil und unter Umständen keine Gehaltsanpassung durch eine Tarifsteigerung.
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