Gehaltstabelle: Das verdienen PTA ab Januar 2021
Ab heute dürfen sich Apothekenmitarbeiter*innen über die zweite Stufe der Tariferhöhung freuen. Laut Bundesrahmentarifvertrag klettert das Gehalt um 1,5 Prozent nach oben. Wie viel PTA ab heute verdienen, erfährst du in der neuen Gehaltstabelle.
Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) hatten sich bereits vor etwa einem Jahr auf eine Tariferhöhung in zwei Schritten geeinigt. Die Gehälter der Apothekenmitarbeiter*innen steigen um insgesamt 3,4 Prozent. Die erste Stufe der Tariferhöhung um 1,9 Prozent wurde bereits im Januar 2020 genommen. Zum 1. Januar 2021 gibt es die zweite Gehaltserhöhung und eine Steigerung um 1,5 Prozent.
Gehaltstabelle: Das verdienen PTA (Ausnahme Nordrhein und Sachsen)
1. bis 2. Berufsjahr | 2.149 Euro |
3. bis 5. Berufsjahr | 2.264 Euro |
6. bis 8. Berufsjahr | 2.457 Euro |
9. bis 14. Berufsjahr | 2.668 Euro |
ab dem 15. Berufsjahr | 2.783 Euro |
Ausbildungsvergütung: Während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken erhalten PTA-Praktikant*innen 732 Euro brutto.
In Nordrhein gilt ein eigener Tarifvertrag und in Sachsen wird immer noch verhandelt.
Das verdienen PTA in Nordrhein
Auch in Nordrhein gibt es seit dem 1. Januar 2020 mehr Geld. Das monatliche Gehalt ist um 3 Prozent gestiegen. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und gilt somit bis Ende 2021.
1. bis 2. Berufsjahr | 2.100 Euro |
3. bis 5. Berufsjahr | 2.192 Euro |
6. bis 7. Berufsjahr | 2.380 Euro |
8. bis 9. Berufsjahr | 2.639 Euro |
ab dem 10. Berufsjahr | 2.699 Euro |
Ausbildungsvergütung: Während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken erhalten PTA-Praktikant*innen 708 Euro brutto.
Die Tarifverträge finden nur dann automatisch Anwendung, wenn Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind – also die Apothekenanstellten Mitglieder der Adexa und der/die Inhaber*in Mitglied des ADA oder der TGL Nordrhein sind. Außerdem kann das Tarifgehalt im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
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