Steuerentlastungen: Ab 2026 mehr Geld von der Steuer
„Bürgerinnen und Bürger gezielt entlasten“ – Dieses Ziel hat sich die neue Bundesregierung gesetzt. Vor rund einer Woche hat das Bundeskabinett in diesem Zusammenhang das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Genau steigt bereits im kommenden Jahr die sogenannte Pendlerpauschale. Damit können sich Angestellte ab 2026 mehr Geld von der Steuer für den Arbeitsweg zurückholen.
„Um Wohlstand und Arbeitsplätze langfristig zu sichern, entlastet die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger und erhöht mit der Anhebung der Entfernungspauschale die örtliche Flexibilität“, heißt es vom Finanzministerium.
Die Entfernungs- oder auch Pendlerpauschale greift für alle Beschäftigten, die nicht von zu Hause arbeiten, sondern von dort zum Arbeitsort fahren oder gehen müssen. Die daraus entstehenden Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Um davon zu profitieren, muss in der Steuererklärung angegeben werden, an wie vielen Tagen die jeweilige Strecke zurückgelegt wurde.
Bisher galt: Bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern pro Strecke konnten 30 Cent/pro Kilometer geltend gemacht werden, ab dem 21 Kilometer waren es 38 Cent. Im kommenden Jahr sind es bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer stets 38 Cent/Kilometer.
Höhere Pendlerpauschale = mehr Geld von der Steuer?
„Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer schaffen wir mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Menschen, die hart arbeiten und weite Wege haben zwischen ihrem Zuhause und ihrem Job, werden spürbar entlastet. Das ist gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen wichtig“, betont Finanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Ein Beispiel: Wohnen PTA 25 Kilometer von der Apotheke entfernt und fahren an rund 270 Tagen (bei einer Sechs-Tage Woche) dorthin, ergibt sich ein Betrag von 2.565 Euro (270 Tage x 25 Kilometer x 0,38 Euro). In diesem Jahr sind es dagegen nur 2.133 Euro gemäß der aktuellen Pauschale. Somit winkt ab 2026 deutlich mehr Geld von der Steuer.
Insgesamt soll dies die Steuerzahler:innen laut Finanzministerium 2026 um rund 1,1 Milliarden Euro und ab 2027 jährlich um etwa 1,9 Mrd. Euro entlasten.
Aber Achtung, Nachrechnen lohnt sich. Neben der Pendler- gibt es auch die Werbungskostenpauschale. Letztere beträgt 1.230 Euro und deckt alle Kosten ab, die im Rahmen des Jobs angefallen sind – dazu können auch Fahrtkosten gehören, und zwar ohne einzelne Tage und Co. angeben zu müssen. Wer also nur einen kurzen Arbeitsweg hat, kann abwägen, welche Pauschale genutzt wird.
Für wen ist die Steuererklärung Pflicht?
PTA, die lediglich ihrer Tätigkeit in der Apotheke nachgehen und Single sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Wer jedoch zum Beispiel einen Nebenjob ausübt (kein Minijob), ist zur Einreichung verpflichtet. Das gilt laut § 46 Einkommenssteuergesetz auch für:
- Verheiratete Arbeitnehmer:innen mit Steuerklasse 5, 6 oder 4 mit Faktor
- Beschäftigte, die Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld bekommen haben
- Personen mit mehr als 410 Euro Nebeneinkommen, beispielsweise durch Vermietung
- Geschiedene oder getrennt lebende Personen, die im selben Jahr erneut geheiratet haben
- Steuerzahler:innen, die einen Freibetrag für Fahrtkosten oder ähnliches genutzt haben
- Angestellte, die in Kurzarbeit waren
Weitere Steuerentlastungen
Zusätzlich zur Erhöhung der Pendlerpauschale wurde unter anderem auch beschlossen, die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zu senken. Das bedeutet: Verbraucher:innen zahlen beim Bäcker, im Restaurant, aber auch beim Lebensmitteleinzelhandel nur noch 7 Prozent statt bisher 19 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen. Diese Steuersenkung soll sich auf niedrigere Preise auswirken, so die Hoffnung. „Insgesamt werden die Gastronomiebranche und die Bürgerinnen und Bürger um 3,6 Milliarden Euro jährlich entlastet.“
Und auch für Ehrenamtliche gibt es Verbesserungen. Die Steuerpauschale für Übungsleiter:innen wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. Bis zu diesen Grenzen können Bürger:innen durch ihr Ehrenamt Einnahmen erzielen, ohne darauf Steuern zu zahlen.
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