Seit 1. Januar: BtM-Gebühr steigt auf 4,26 Euro
Von 2,91 Euro auf 4,26 Euro: Die Dokumentationsgebühr wurde zum Jahresbeginn angehoben. Allerdings ist der Betrag noch immer nicht kostendeckend.
Zum 1. Januar 2020 wurde die Dokumentationsgebühr erneut angehoben. Zuvor wurde diese im Mai 2017 nach mehr als 30 Jahren von 26 Cent auf 2,91 Euro erhöht. Jetzt ist der Betrag auf 4,26 Euro geklettert. Abgerechnet wird unter Verwendung der Sonder-PZN 02567001.
Wofür darf die BtM-Gebühr eingefordert werden?
Die Dokumentationsgebühr kann bei Verordnungen, die mit einem Dokumentationsaufwand einhergehen, zulasten der Kassen abgerechnet werden. Dies ist unter anderem bei Betäubungsmitteln, deren Zu- und Abgang in der Apotheke dokumentiert werden muss, sowie bei den sogenannten T-Rezepten für die Substanzen Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid der Fall.
Die Höhe der Dokumentationsgebühr ist in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verankert. Für BtM und Arzneimittel nach § 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung heißt es dazu in § 7: „Bei der Abgabe eines Betäubungsmittels, dessen Verbleib nach § 1 Absatz 3 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung nachzuweisen ist, sowie bei der Abgabe von Arzneimitteln nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen.“
4,26 Euro pro Dokumentation
Weil die Gebühr laut AMPreisV für BtM pro Zeile (sprich Abgabe) zu berechnen ist, kann diese beispielweise bei Mischrezepten im Rahmen der Substitutionstherapie oder bei mehreren verordneten Packungen mehrmals in Rechnung gestellt werden.
Die Substitutionstherapie kann als Sicht- oder Take-home-Vergabe erfolgen. Im Falle einer Sichtvergabe nimmt der Patient das Substitut in der Apotheke ein. Demnach erfolgt nach jeder Vergabe die Dokumentation, die entsprechend mit 4,26 Euro honoriert wird. Anders sieht es bei der Take-home-Verordnung aus. Hier darf die Gebühr nur einmal berechnet werden, da auch nur eine Dokumentation (sprich ein Abgang) in der BtM-Kartei festgehalten wird. Bei Mischrezepten (Sichtvergabe und Take-home auf einem Rezept) wiederum kann die Gebühr mehrmals abgerechnet werden.
Beispiele:
- Take-home-Verordnung: Es werden 4,26 Euro BtM-Gebühr in Rechnung gestellt.
- Sichtvergabe: Sind sieben Sichtvergaben verordnet, können 29,82 Euro für die Dokumentation abgerechnet werden.
- Mischrezepte: Für sieben Sichtvergaben und drei Take-home-Abgaben ergibt sich eine BtM-Gebühr von 42,60 Euro.
Hier gibt es Informationen zum Höchstmengen „A“ auf BtM-Rezepten.
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