Schutzimpfungs-Richtlinie: Pneumokokken-Impfung mit PCV20
Im September hat die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung des PCV20-Pneumokokken-Impfstoffs für Erwachsene veröffentlicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgt der Empfehlung und hat die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst.
Pneumokokken zählen weltweit zu den häufigsten Atemwegsinfekten. Aber die Bakterien können nicht nur Lungenentzündung, sondern auch Hirnhautentzündung auslösen. Die Gefahr für schwere Verläufe ist vor allem bei Personen ab einem Alter von 60 Jahren besonders hoch.
Daher empfiehlt die Stiko die Pneumokokken-Impfung generell ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Patient:innen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Aber auch für Säuglinge wird eine Grundimmunisierung mit drei Impfungen im Alter von zwei, vier und elf Monaten empfohlen.
Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoffe gibt es laut Robert-Koch-Institut schon seit den 1970er Jahren. Hierzulande ist Pneumovax 23, das Antigene von 23 Serotypen enthält, ab einem Alter von zwei Jahren zugelassen. Außerdem halten weitere Konjugatimpfstoffe eine Zulassung – Synflorix; gegen 10 Serotypen, Prevenar 13; gegen 13 Serotypen für alle Altersgruppen, Vaxneuvance; gegen 15 Serotypen für alle Altersgruppen, sowie APEXXNAR gegen 20 Serotypen für Personen ab 18 Jahren.
Letzteren hat die Stiko hatte gegenüber den bisher empfohlenen Impfstoffen PPSV23 und PCV13 als überlegen bewertet. Auf diese Empfehlung hin passt der G-BA die Schutzimpfungs-Richtlinie an.
Auf eine Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 haben zukünftig Anspruch:
- Personen ab 60 Jahren
- Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
- Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch)
Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequentielle Impfung wird nicht mehr empfohlen. Für Personen < 18 Jahren gelten die bisherigen Pneumokokken-Standard- sowie Indikationsimpfempfehlungen.
Erwachsene, die bereits mit PPSV23 oder sequenziell (PCV13 oder PCV15 + PPSV23) geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von sechs Jahren erhalten. Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen, deren sequentielle Impfung bereits mit PCV13 begonnen, bisher jedoch nicht mit PPSV23 abgeschlossen wurde, wird eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von einem Jahr empfohlen.
Für das Inkrafttreten des Beschlusses zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie ist noch die Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger notwendig.
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